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Empfohlene Sicherheitsmaßnahmen

Stefanie Kühn • 4. April 2024

Auszug aus dem Finanzcoach April 2024

Bei jedem Flug werden Ihnen zu Beginn einige Sicherheitsmaßnahmen vorgestellt. Oft hört man da gar nicht richtig zu. So kommt es uns auch bei der Geldanlage vor – einige Dinge werden ausgeblendet. Daher fassen wir noch einmal einige wichtige Punkte zusammen, die Sie nicht vergessen und beachten sollten.

 

  1. Speichern Sie Festgeldbestätigungen von Zinsportalen wie Weltsparen regelmäßig ab. So haben Sie im Fall von einem – aus welchen Gründen auch immer – nicht zugänglichen Portal Ihre Daten, mit denen Sie Ihre Anlagen nachweisen können.

  2. Denken Sie an die AWV-Meldepflicht. Festgelder im Ausland (auch wenn sie über Weltsparen und Co. abgeschlossen wurden), die länger als ein Jahr und mehr als 12.500 Euro betragen, müssen bei der Bundesbank gemeldet werden. In den letzten Jahren liefen viele Festgelder nur ein Jahr, weil die Zinsen so niedrig waren, jetzt aber, wo es wieder Zinsen gibt, legen viele wieder für längere Zeit an. Sie müssen sowohl die Anlage als auch die Fälligkeit melden.

  3. Merken! Über die gesetzliche Einlagensicherung sind immer nur EINLAGEN gesichert. Das sind Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten und Festgeldkonten. Zertifikate und Wertpapiere aller Art sind KEINE Einlagen. Wir können es nicht oft genug sagen 😉.

  4. Auch beim Depot sollten Sie Unterlagen sichern:
    Bei Banken in der EU sind Ihre Spareinlagen bekanntlich durch gesetzliche Einlagensicherungssysteme bis 100.000 Euro vor einer Pleite der Bank geschützt (siehe Punkt 3). Daneben sind Banken gesetzlich verpflichtet, Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften abzusichern. Hierbei handelt es sich um Gelder, die Anlegern im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften geschuldet werden (z.B. Dividenden, Ausschüttungen, Verkaufserlöse). Dieser Schutz ist im Schadensfall pro Anleger begrenzt auf 90% ihrer Forderungen, maximal aber auf 20.000 Euro.

    Die Wertpapiere selbst – also zum Beispiel Aktien, Anleihen, Investmentfondsanteile – unterliegen keinem gesetzlichen Schutz im Pleitefall der Bank, bei der Anleger ihr Depot haben. Das ist grundsätzlich auch nicht nötig, denn diese Papiere stehen im Eigentum des jeweiligen Anlegers und werden von der Bank nur verwahrt. Im Insolvenzfall der Bank kann der Anleger seine Papiere herausverlangen und auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen.

    Ein Restrisiko verbleibt allerdings: Die Wertpapiere werden heute nicht mehr physisch bei der Bank verwahrt, sondern bei einem zentralen Dienstleister verwaltet (Girosammelverwahrung). Dabei wird die Zuordnung zu einzelnen Depots und Anlegern aus technischen Gründen aufgehoben. Es könnte im schlimmsten Fall also passieren, dass eine zusammenbrechende Bank nicht mehr in der Lage wäre, alle Wertpapiere ihrer Kunden aus der Sammelverwahrung zurückzuholen. Auch im Falle eines allgemeinen großen technischen Zusammenbruchs besteht hier unseres Erachtens ein Restrisiko. Bewahren Sie daher Ihre schriftlichen Depotauszüge auf, um hier im (zwar unwahrscheinlichen) Fall der Fälle Beweise für Ihr Eigentum an Wertpapieren in den Händen zu halten.

  5. Bleiben Sie vorsichtig beim Online-Banking, wechseln Sie Passwörter, teilen Sie niemand Ihre Daten mit. Und es wird Sie kein Mitarbeiter einer Bank anrufen und von Ihnen TANs oder ähnliches abfragen.


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