Erbschaftsplanung und Testamentsvollstreckung

ERBSCHAFTSPLANUNG & TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG


Rechtsanwalt Markus Kühn ist seit über 20 Jahren im Erbrecht tätig und ausgebildeter Testamentsvollstrecker (EBS).

Mit einer Erbschaftsplanung können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen auch nach Ihrem Tod den von Ihnen gewünschten Weg geht. Sei es, um Ihre Familie abzusichern, den Familienfrieden zu wahren, das Vermögen über Generationen zu erhalten oder unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden – eine Erbschaftsplanung gibt Ihnen Klarheit und Sicherheit. Darüber hinaus stehen wir Ihnen für eine kompetente Testamentsvollstreckung zur Verfügung.

Eine Erbschaftsplanung hilft Streitigkeiten zu vermeiden

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Leider entspricht die gesetzliche Erbfolge aber nur in den seltensten Fällen den Wünschen des Erblassers. 

Lesen Sie dazu einige Beispiele aus der Praxis:

  • Alle Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Sämtliche Nachlassgegenstände, insbesondere Immobilien, gehören den Erben gemeinsam und sie können auch nur gemeinsam darüber verfügen. Das führt bei vielen Erbengemeinschaften leider immer wieder zu Streit.
  • Persönliche Differenzen der Miterben können eine sinnvolle und friedliche Nachlassfortsetzung oder -auseinandersetzung verhindern. Der Streit aus dem Kinderzimmer setzt sich schlimmstenfalls in der Erbengemeinschaft fort.

Vermeiden Sie Streitigkeiten bereits im Vorfeld. Lassen Sie sich daher durch eine Erbschaftsplanung mögliche Problemfelder und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Frühzeitige Planung einer Erbschaft sichert Ihren Ehegatten oder Lebenspartner ab

  • Der überlebende Ehegatte muss möglicherweise für die Nutzung des selbstgenutzten Hauses den Miterben Miete zahlen oder diese ausbezahlen - wenn er es kann. Dabei kommt es oft zu Streitigkeiten über den Wert der Immobilie. Im schlimmsten Fall kann das Haus gegen den Willen des Ehegatten von den anderen Erben zur Teilungsversteigerung freigegeben werden. Im Rahmen der Erbschaftsplanung erfahren Sie, wie Sie solche Situationen von vornherein ausschließen.
  • Eine Erbschaftsplanung stellt im Zusammenhang mit der Finanzplanung sicher, dass Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner im Nachlassfall genügend Liquidität zur Verfügung steht, um z. B. den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können oder die Erben auszuzahlen.

Vorausschauende Planung einer Erbschaft sichert die Zukunft Ihrer Kinder

Die Erbschaftsplanung zeigt Ihnen, ob Ihre (minderjährigen) Kinder finanziell abgesichert sind und ob für eine gute Ausbildung vorgesorgt ist.

 

Kluge Planung einer Erbschaft vermeidet unnötige Erbschaftssteuer

  • Mithilfe der Erbschaftsplanung sehen Sie, welche Auswirkungen Ihr Todesfall auf die Erbschaftssteuer haben würde.
  • Gestaltungsvorschläge im Rahmen der Erbschaftsplanung können Ihren Erben oft eine hohe Belastung durch Erbschaftssteuer ersparen.


Erbschaftsplanung durch einen versierten Rechtsanwalt

  • Da bei einer Erbschaftsplanung komplexe Fragestellungen zum Erbrecht und zur Erbschaftssteuer berücksichtigt werden müssen, erfolgt die Erbschaftsplanung durch Rechtsanwalt Markus Kühn (http://www.kanzlei-m-kuehn.de) aus Westerstede im Ammerland.
  • Rechtsanwalt Markus Kühn beantwortete als Experte regelmäßig Fragen zum Erbrecht im Münchener Merkur. Hier finden Sie seine Antworten zu wichtigen Themen wie Testament, gesetzliche Erbfolge, Erbengemeinschaft, Pflichtteil, Erbschaftssteuer, Schenkung und noch viel mehr.




Online-Kurs Testament und Vorsorgeregelungen leicht gemacht

RA Kühn ist Dozent bei Udemy, der größten Online-Lernplattform der Welt.

Dort finden Sie seinen Online-Kurs, der Ihnen die wichtigsten Regelungen für Testament und Vorsorgevollmacht nahebringt.


Mithilfe dieses Kurses können Sie auch selbst und kostengünstig Ihr Testament und Vorsorgeregelungen erstellen.


Hier geht´s zum Online-Kurs "Testament und Vorsorgeregelungen leicht gemacht"

Erbschaft und Unternehmensnachfolge

  • Eine Unternehmensnachfolge muss frühzeitig vorbereitet werden, um einen Übergang Ihres Unternehmens in Ihrem Sinne zu gewährleisten.
  • Eine rechtzeitige Erbschaftsplanung hilft, dass Ihr Lebenswerk später nicht an Erbstreitigkeiten oder Erbschaftsteuern zugrunde geht.


Erbschaftsplanung gibt Ihnen ein gutes Gefühl

Eine Erbschaftsplanung gibt Ihnen das gute Gefühl, dass auch im Fall der Fälle alles in Ihrem Sinne geregelt ist.


Testamentsvollstreckung

Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers in Ihrem Testament können Sie eine Person Ihres Vertrauens mit Umsetzung Ihrer Wünsche im und nach dem Erbfall betrauen.

 

Vorteile der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers


  • Sicherstellung Ihrer Wünsche und Anweisungen als Erblasser
  • Erhaltung Ihres Vermögens
  • Schutz Ihres Nachlassvermögens vor ungeeigneten Erben
  • Vermeidung von Streitigkeiten unter Ihren Erben
  • Unterstützung und Schutz von bspw. minderjährigen, wirtschaftlich unerfahrenen oder behinderten Erben
  • Durch eine Testamentsvollstreckung kann insbesondere eine Ergänzungspflegschaft für ein minderjähriges Kind vermieden werden, auch wenn Ihr (geschiedener) Ehepartner noch lebt
  • Schutz vor Zugriff von Gläubigern eines Erben auf den Nachlass


Erleichterung und Koordination der Abwicklung des Nachlasses bei mehreren Beteiligten und unbekannten oder ausländischen Erben.

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