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Auch 2025 greift wieder die Vorabpauschale

Stefanie Kühn • 9. Dezember 2024

Auszug aus dem Finanzcoach Dezember 2024

Seit der Investmentsteuerreform 2018 ist die sogenannte Vorabpauschale ein wichtiges Thema für Anleger von thesaurierenden Fonds und ETFs. Diese Pauschale stellt sicher, dass auch nicht ausgeschüttete Erträge jährlich besteuert werden, unabhängig davon, ob Fondsanteile verkauft wurden.


Die depotführende Stelle ermittelt die Vorabpauschale zum Jahresende und rechnet sie dem Anleger am ersten Werktag des Folgejahres zu. Der steuerliche Zufluss beim Anleger erfolgt somit erst im folgenden Kalenderjahr. Die Höhe der Vorabpauschale ergibt sich aus dem Wert des Fondsanteils am Jahresanfang multipliziert mit 70 Prozent eines Basiszinssatzes, der jährlich von der Bundesbank ermittelt wird und sich aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ableitet. Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn der Fonds tatsächlich im Wert gestiegen ist, was dieses Jahr aber bei den meisten Aktienfonds der Fall sein sollte.


2024 kam es für viele Anleger zum ersten Mal zu einer spürbaren Belastung durch die Vorabpauschale, da der Basiszins in den Niedrigzinsjahren 2018 bis 2022 sehr niedrig oder gar negativ war. Der Basiszins 2023 – der der Vorabpauschale 2024 zugrunde gelegt wurde betrug 2,55 %. Der 2025 zu berücksichtigende Basiszinssatz des Jahres 2024 beträgt 2,29 %.

Beispiel: Bei einem Fondswert von 50.000 Euro und einem Basiszins von 2,29 % für 2024 ergibt sich eine Vorabpauschale von 801,50 Euro. Nach Abzug der Teilfreistellung von 30 % für Aktienfonds verbleibt eine steuerpflichtige Vorabpauschale von 561,05 Euro, die mit Abgeltungssteuer und Soli von zusammen 26,375 % (mit Kirchensteuer 28,46 / 28,75 %) besteuert wird. Die zu zahlende Vorabsteuer (ohne Kirchensteuer) wäre dann 147,98 Euro.

Die Depotbank führt die Steuer automatisch ab und verrechnet sie später beim Verkauf mit bereits gezahlten Vorabsteuern, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Anleger können die Belastung minimieren, indem sie den Sparerpauschbetrag nutzen und einen Freistellungsauftrag erteilen.


Unter https://www.test.de/vorabpauschale-rechner-6123332-0/ finden Sie einen Rechner der Stiftung Warentest, mit dem Sie Ihre Vorabpauschale berechnen können. So fällt es Ihnen leicht, ausreichend Liquidität auf den jeweiligen Verrechnungskonten bereitzustellen.


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