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Erinnerung – AWV-Meldepflicht nicht vergessen

Stefanie Kühn • 6. November 2024

Auszug aus dem Finanzcoach November 2024

Viele LeserInnen nutzen Zinsportale wie Weltsparen und legen auch bei ausländischen Banken an. Damit unterliegen Sie grundsätzlich der AWV-Meldepflicht. Wir erinnern Sie in diesem Newsletter regelmäßig daran, da ein Verstoß mit Strafen bis 30.000 Euro geahndet werden kann.


Sie können sich bei der Bundesbank registrieren und online melden oder Sie rufen dort einfach an. Folgende Frist gilt: Bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats nach der Transaktion.


Meldepflichtig ist NICHT, wer Tagesgeld oder Festgelder mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr anlegt. Auch Summen bis 12.500 Euro sind von der Meldepflicht ausgenommen.

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