Finanzexpertin Stefanie Kühn 2020 bis 2022

Finanzexpertin Stefanie Kühn beantwortet Leserfragen


Finanzexpertin Stefanie Kühn beantwortete im Münchener Merkur Leserfragen zu allen aktuellen Finanzthemen.

Aktuelle Finanz-Leserfragen im Münchener Merkur (2020-2022)

03.02.2022


Manfred G.: „Unser Enkel hat die US-amerikanische und deutsche Staatsbürgerschaft. Wir würden gerne ein Konto und ein Depot bei einer Direktbank für ihn eröffnen und besparen. Entsprechende Anfragen bei ebase sowie ING wurden abgelehnt. Können Sie uns eine Bank nennen, die das anbietet.“




Stefanie Kühn: Tatsächlich stellt es inzwischen ein großes Problem für eine Kontoeröffnung dar, wenn jemand die amerikanische Staatsbürgerschaft hat. Aufgrund der Steuergesetze in den USA und den internationalen Abkommen ist es für die deutschen Banken sehr aufwendig, Kunden mit US-Staatsbürgerschaft aufzunehmen oder zu behalten. Ich kann Ihnen leider keine Direktbank nennen, die US-Bürger akzeptiert. Selbst Flatex, die m.W. bis vor einiger Zeit Konten eröffnet haben, haben auf meine Anfrage eine Absage erteilt. Es gibt aber noch Fondsvermittler im Internet über die Sie Depots (z.B. bei der DAB BNP Paribas) eröffnen und dort unter anderem Fondssparpläne für Kinder mit US-Staatsbürgerschaft einrichten können.


14.01.2022


Heinz V.: „Meine Tochter soll von einer Verwandten einige tausend Euro für ETF-Fonds bekommen, um sie in einem Zeitraum von etwa fünf Jahren mit monatlich 100 Euro anzulegen. Ich möchte zu den ETF-Fonds um eventuell notwendige Hinweise bitten, welche Fehler man beim Anlegen machen kann, auf was man ganz besonders achten sollte und ob diese ETF-Fonds eine möglichst sichere Geldanlage sind.“


 


Stefanie Kühn: Wenn ich es richtig verstehe, soll Ihre Tochter die geschenkte Anlagesumme sukzessive Monat für Monat in einen ETF (Exchange Traded Fund) anlegen. Grundsätzlich gibt es ganz verschiedene ETF – ich vermute, Sie und Ihre Tochter möchten eine Anlage in Aktien-ETF.


Durch die Einzahlung über einen längeren Zeitraum streut sie die Einstiegszeitpunkte, vermindert also das Risiko, am „falschen“ Tag in den Aktienmarkt einzusteigen. Diese Form des Kaufes von ETF-Anteilen wird besonders bei Aktien-ETF gewählt, denn diese schwanken stärker.


Sicher sind ETF in dem Sinn, als dass sie ein Sondervermögen sind, das nicht etwa von der Fondsgesellschaft veruntreut werden kann. Aktien-ETF können und dürfen jedoch schwanken – ein langfristiger Zeithorizont ist also wichtig. Ich empfehle mindestens sieben Jahre, besser zehn, um gegebenenfalls zwischenzeitliche Kursverluste am Aktienmarkt aussitzen zu können.


Achten Sie darauf, dass Ihre Tochter ein kostenfreies Depot auswählt und der ausgewählte ETF ohne Kaufgebühren monatlich besparbar ist. Bei vielen Direktbanken finden Sie hier ein breites Angebot. Für den ETF selbst würde ich einen weltweiten Index empfehlen, so dass eine optimale Streuung vorliegt.


Typische „Anfängerfehler“ sind der zu teure Einkauf (Achtung: manche Banken nehmen mittlerweile auch für ETFs einen Ausgabeaufschlag!) und das panikartige Verkaufen in Krisenzeiten.


 


04.12.2021


Susanne K.: „Ich bin 52 Jahre alt, alleinerziehend mit zwei Kindern im Alter von neun und elf Jahren. Ich arbeite halbtags mit 19,5 Stunden in der Woche. Mit dem Vater der Kinder war ich nicht verheiratet. Da ich in den letzten elf Jahren wenig gearbeitet habe und auch in den nächsten Jahren wahrscheinlich bei der Teilzeit bleibe, bekomme ich später sicher nicht sehr viel Rente. Lohnt es sich in meinem Alter noch, für eine private Rente einzuzahlen? Wie viel wäre da das Minimum? Können Sie eine gute Versicherung oder Beratung dazu empfehlen?“


 


Stefanie Kühn: Von einer privaten Rentenversicherung zur Altersabsicherung halte ich nicht so viel. Das Produkt ist meist viel zu teuer, als dass eine gute Rendite zu erwarten ist. Und die brauchen Sie unbedingt, wenn Sie bis zum Rentenbeginn Vermögen aufbauen möchten.


Sofern Sie eine ausreichende private Notfallreserve aufgebaut haben mit Rücklagen für größere, eventuell notwendige Anschaffungen, könnten Sie einen Aktien-ETF-Sparplan einrichten. Das geht bereits ab wenigen Euros und lohnt sich grundsätzlich in jedem Alter.


Aktien haben eine höhere Renditeerwartung als Anleihen und Festgeld und sind derzeit eine der wenigen Anlageformen, mit denen Sie im Durchschnitt über viele Jahre erwarten dürfen, dass Sie die Inflation schlagen. Bitte beschäftigen Sie sich aber vorab mit den Risiken wie den üblichen Schwankungen an der Börse sowie der Gefahr von Aktien-Crashs. Wichtig bei der Investition in den Aktienmarkt ist, dass Sie lange und konstant dabeibleiben – man nennt das „buy and hold (kaufen und halten)“. Historisch wurden zwischenzeitliche Rückschläge am Aktienmarkt immer wieder ausgeglichen.


Für geeignet halte ich einen ETF auf den Aktienindex MSCI World oder seine nachhaltigere Variante, den MSCI World SRI – damit haben Sie eine Streuung in rund 1.600 (bzw. 400 bei der SRI-Variante) Unternehmen der Industriestaaten.


 


21.11.2021


Wilfriede L.: „Mein Mann und ich sind über 70 Jahre alt und bewohnen ein freistehendes Einfamilienhaus mit Garten. Wir haben eine Tochter (keine Enkel), die gut situiert ist. Können Sie mir zur Verrentung unseres Hauses raten, und was ist dabei zu beachten? Wohin sollen wir uns diesbezüglich wenden, um seriöse Partner zu finden? Sind wir in unserem Alter vielleicht schon zu fortgeschritten für eine solche Lösung?“


 


Stefanie Kühn: Ihr Alter ist für solche Überlegungen genau richtig – eine Verrentung zum Beispiel schon mit Anfang 60 würde meist gar nicht angeboten.


Gerade in und um München ist oft der größte Teil des Vermögens in Betongold gebunden – monatlich müssen die Menschen aber sparen. Da liegt es nahe, nach einer Lösung wie der Verrentung zu suchen. Es gibt dabei unterschiedliche Modelle, die alle Vor- und Nachteile haben. Außerdem gibt es viele Fallstricke, die es zu umgehen gilt. Eine Möglichkeit ist der Verkauf gegen Leibrente (diese kann auch zeitlich begrenzt sein), eine andere der Verkauf gegen Nießbrauchsrecht. Dabei müssen Sie dann selbst dafür sorgen, dass Sie sich aus dem Verkaufserlös eine Rente „bauen“. Bei diesen beiden Möglichkeiten wartet letztlich jemand auf Ihren Tod. Man kann auch nur einen Teil der Immobilie im ersten Schritt verkaufen und für diesen dann ein Nutzungsentgelt bezahlen. Ebenfalls möglich ist der Verkauf gegen Rückmiete – dies ist zwar die „unsicherste“ Form in Bezug auf das Wohnen, Sie erzielen jedoch einen weitaus besseren Verkaufserlös. Banken bieten außerdem Umkehrhypotheken an. Diese sind jedoch oft sehr teuer. Ich empfehle Ihne dringend eine umfassende objektive Beratung zu dem Thema und dann das Einholen von möglichst vielen Angeboten. Ich empfehle unbedingt auch das Prüfen eines Verkaufes gegen Rückmiete als Option.


 


10.11.2021


Josef P.: „Der Bayernfonds BestLife 1 war ein großer Reinfall. Von der Beteiligungssumme 40 000 USD lautete der Ausschüttungsbetrag zum August 2020 nach langer Laufzeit 13.232,59 USD, 33,08 Prozent bezogen auf das Nominalkapital ohne Agio, deklariert als Ausschüttungsbetrag. Nach meinem Wissen gab es über die gesamte Laufzeit nur Steuererstattungen, aber keine Ausschüttungen, Gesamtrückflüsse 49,44 Prozent. Die Steuererstattungen wurden als Rückflüsse gewertet. Wo bleibt meine Beteiligungssumme? Das kann ich wohl vergessen. Da ist wohl nichts mehr zu holen und zu machen?“


 


Stefanie Kühn: Sie haben in einen sogenannten geschlossenen Fonds investiert, der als Investitionsobjekt „gebrauchte Lebensversicherungen“ in den USA gekauft hat. Geworben wurde seinerzeit damit, dass gerade schwerkranke Menschen ihre Versicherungen an die Fondsgesellschaft verkaufen konnten und so noch etwas von ihrem Geld hatten. Der Fonds hat also den Versicherten eine Summe ausgezahlt und die Versicherungen weiterbezahlt. Bei Tod fließt dann die vereinbarte Versicherungssumme an den Fonds. Nun wurden bei diesen Fonds die Lebenserwartungen der Versicherten häufig unterschätzt – die Menschen haben systematisch länger gelebt. Damit mussten die Beiträge länger gezahlt werden und die gesamte Rechnung ging nicht mehr auf.


In den Jahresberichten, die Sie regelmäßig bekommen müssten, können Sie das alles genau nachlesen. Dort sollte stehen, von wie vielen Policen noch auf die Auszahlung gewartet wird – und somit auf den Tod der Personen. Ethisch ist diese Investition aus meiner Sicht sehr fraglich. Ihnen ist es damals vermutlich als „gute Tat“ verkauft worden.


Die Beteiligungssumme als solche werden Sie ganz sicher nicht mehr erhalten, ein paar Euro aber eventuell schon noch. Da die Probleme schon sehr lange bekannt sind, dürfte eine rechtliche Prüfung keinen großen Sinn mehr machen. Die Verjährung dürfte bereits eingetreten sein.


 


25.09.2021


Heidi W.: „Ich würde gerne 100 000 Euro auf einem oder mehreren Tagesgeldkonten „lagern“. Da ich das Geld eventuell in den beiden nächsten Jahren benötige, kann ich es nicht langfristig oder über Fonds anlegen, daher kommt vermutlich nur Tagesgeld in Frage. Ich dachte, um Verwahrentgelte zu umgehen, die von den meisten Banken bereits ab 25 000 Euro verlangt werden, an vier Tagesgeldkonten zu je 25 000 Euro. Können Sie mir mittteilen, bei welchen „sicheren“ Banken das derzeit möglich ist. Wie hoch müsste der Freistellungsantrag bei den Banken sein, damit keine Abgeltungssteuer fällig wird?“


 


Stefanie Kühn: Ihre Idee, die Gelder zu verteilen ist genau richtig – so umgehen Sie die Strafzinsen und können vielleicht sogar noch ein paar Euro Zinsen ergattern. Am bequemsten funktioniert die Aufteilung über ein sogenanntes Zinsportal, wie z.B. Weltsparen. Hier gehen Sie mit Weltsparen eine Geschäftsbeziehung ein und eröffnen bei deren Bank auch ein Verrechnungskonto. Von dort haben Sie dann Zugriff auf viele Banken. Aber Vorsicht: Es gibt auch Banken aus Ländern, die ich Ihnen nicht empfehle. Sollte eine Bank insolvent werden, ist die Einlagensicherung des jeweiligen Landes verantwortlich. Wenn Sie einem Land nicht zutrauen, im Zweifelsfall für die Entschädigung zu sorgen, meiden Sie es. Über Zinsportale erhalten Sie im Tagesgeld noch um die 0,1% Zinsen – Sie müssen dann hier auch nicht die Aufteilung auf vier Banken vornehmen, sondern können sich vielleicht auf zwei beschränken. So haben Sie die Gewähr, dass Sie Ihre Zinsen mit abgesichert haben, da die Einlagensicherung in den EU-Ländern, die den Euro haben, 100.000 Euro beträgt. Bei Ländern, wie z.B. Schweden gelten andere Grenzen.


Freistellungsaufträge gibt es bei ausländischen Banken nicht. Aber das ist nicht schlimm. Über Ihre Steuererklärung wird der Freibetrag von 801 Euro berücksichtigt. Wenn Sie eine deutsche Bank wählen, rechnen Sie sich Ihren Jahreszins aus. Wenn Sie 0 % erhalten, brauchen Sie natürlich keinen Freistellungsauftrag.


 


15.09.2021


Renate P.: " Ich bin 83 Jahre alt und möchte für meine beiden Neffen 130.000 Euro, die ich aus einer Erbschaft habe, anlegen. Die beiden legen großen Wert auf Klima und Umweltschutz und lehnen Gewinne auf Kosten anderer Menschen oder der Natur ab. Kann ich das Geld auch so anlegen, dass niemand zu Schaden kommt? Wie, mit Aktien? Können Sie mir einen Rat geben? Sicher soll es sein und auch ein bisschen Zinsen bringen."


 


Stefanie Kühn: Derzeit bekommen Sie leider für sichere Anlagen so gut wie keine Zinsen – egal, ob diese nachhaltig angelegt sind oder nicht. Doch Ihre Idee mit den Aktien geht meines Erachtens in die richtige Richtung. Ihre Neffen achten auf der einen Seite auf Nachhaltigkeit – Umweltschutz, soziale Aspekte etc.., auf der anderen Seite sind sie jung und haben vermutlich einen langen Zeithorizont für die Geldanlage. Für aktienbasierte Anlagen sollten mindestens sieben Jahre eingeplant werden, um auch mögliche zwischenzeitliche Einbrüche am Aktienmarkt auszusitzen. Die Rendite von Aktien setzt sich aus der Dividende (Gewinnbeteiligung des Aktionärs) und der Wertsteigerung zusammen – aber Aktienentwicklungen verlaufen keinesfalls geradlinig, sondern Aktienkurse schwanken. Langfristig – über zehn bis fünfzehn Jahre- dürfen Sie fünf bis sieben Prozent erwarten.


Nicht zuletzt durch den sogenannten Green Deal der EU wird in den kommenden Jahren auch massiv Geld in Nachhaltige Anlagen umgelenkt werden. Auch deshalb gibt es mehr und mehr Fonds und ETFs (Indexfonds), die nachhaltige Kriterien berücksichtigen. Doch die Definition von Nachhaltigkeit ist nicht einheitlich, insofern sollten Ihre Neffen sich diese Produkte genau ansehen und einen Blick z.B. in den Jahresbericht werfen. Die Gefahr von „Green Washing“, also dem Versuch von Unternehmen, ihre Produkte in ein übertrieben „grünes“ Licht zu stellen, ist aufgrund der fehlenden einheitlichen Kriterien nicht gebannt.


Sie erkennen nachhaltige ETFs beispielsweise an den Kürzeln ESG (Environment, Social, Governance) oder SRI (Socially Responsible Investment). Ich rate zu weltweiten ETFs mit nachhaltiger Ausprägung, damit eine ausreichende Streuung vorliegt.


 


24.07.2021

Dietmar L.: „Es wird sehr viel von der Übertragung von Vermögen an die nachfolgende Generation – auch von Wertpapieren gegen Vorbehaltsnießbrauch – geschrieben. Leider finde ich keine Bank, die ein solches Nießbrauchdepot führt. Was nützt die Theorie, wenn man sie nicht in die Praxis umsetzen kann? Oder gibt es andere Alternativen?“


Stefanie Kühn: Sie haben völlig recht, Banken mögen offensichtlich keine Nießbrauchsdepots. Auch ich stelle das immer wieder fest – bei Direktbanken besteht in der Regel gar keine Chance und auch Hausbanken tun sich schwer. Aus meiner Erfahrung gibt es aber Hausbanken, die aufgrund einer langjährigen Zusammenarbeit ein solches Nießbrauchsdepot führen.


Aus meiner Sicht ist diese Konstruktion oft für alle oder einige der Beteiligten belastend. Der Beschenkte ist in seinen Entscheidungen meist nicht frei – gerade wenn diese etwas verkaufen möchten, weil Sie lieber konservativer anlegen würden. Der Nießbrauchsempfänger (in diesem Fall also Sie) möchten aber vielleicht die regelmäßigen Dividenden vereinnahmen und haben Ihre Planung auch darauf ausgerichtet.


Auch wenn eine Nießbrauchslösung mit einem Depot letztlich so funktioniert, wie eine Nießbrauchslösung mit einer Wohnung, erlebe ich deutlich öfter Unzufriedenheit bei Depotüberträgen. Vielleicht liegt das daran, dass es sich nicht um ein Gut, sondern um viele kleine (verschiedene Aktien, Fonds etc.) handelt und die Wertschwankungen sichtbarer sind.


Bei allem Verständnis für den Wunsch nach steuerfreiem Vermögensübergang überlegen Sie ruhig noch einmal, ob es nicht auch eine Lösung ist, weniger zu übergeben, dafür aber „mit allen Konsequenzen“. Das Geld, welches Sie sich behalten, könnten Sie dann zum Verzehr hernehmen.


 


13.07.2021


Udo G.: „Unser Enkelkind ist zehn Jahre alt. Wir haben seit der Geburt monatlich Geld in Sparbuch oder Genossenschaftsanteile angelegt. Da in letzter Zeit die Zinsen bei dieser Art von Geldanlage bei null Prozent liegen, würde ich gerne wissen, welche Anlageform sich am besten für eine Laufzeit von circa zehn Jahre eignet.“


 


Stefanie Kühn: Für Laufzeiten über sieben Jahre eignen sich Aktien-ETF sehr gut. Bei allen Aktieninvestments ist es wichtig, dass der Anlagehorizont ausreichend ist, um Schwankungen auszusitzen. Gerade bei einem Sparplan müssen Sie zwischenzeitliche Kurseinbrüche nicht verunsichern – Sie kaufen in diesen Monaten dann günstiger ein und erhalten mehr Anteile für Ihre Sparsumme als in Monaten mit hohen Kursen. Gegen Ende der geplanten Laufzeit können Sie überlegen, in schwankungsärmere Anlagen wie Festzinsanlagen umzuschichten, damit Sie nicht ein Crash auf den „letzten Metern“ erwischt.


Unter den vielen Aktien-ETF empfehle ich Ihnen einen weltweit anlegenden ETF – z.B. auf den MSCI World. Dieser beinhaltet über 1.600 Unternehmen aus den Industriestaaten. Alternativ können Sie auch einen ETF auf den MSCI All Country World nehmen – hier sind Schwellenländer beigemischt.


ETFs für viele Indizes gibt es auch in nachhaltiger Form – dabei werden z.B. Unternehmen aussortiert, die bestimmten nachhaltigen Kriterien nicht entsprechen.


Beim Kauf können Sie darauf achten, dass das Depot kostenfrei ist und der Sparplan keine Gebühren hat – bei vielen Direktbanken finden Sie eine sehr große Auswahl an ETF ohne Einkaufsgebühr/Ausgabeaufschlag.


 


02.07.2021


Gabi P.: „Ich habe am 1. Juli 2007 zur Absicherung von mir und meinen Kinder bewusst eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen – im Glauben, dass bei fest zu zahlenden Tagessätzen vonseiten der Versicherung die Beiträge auch stabil bleiben. Die Monatsbeiträge sind bis heute aber von 51,80 auf 99,96 Euro gestiegen. Sollte sich die Beitragsentwicklung weiter so rasant entwickeln, bin ich als Rentnerin eher ein finanzieller als ein medizinischer Pflegefall. Und bei einer eventuellen Versicherungskündigung habe ich einen Verlust von mehr als 10 000 Euro. Was kann ich tun?“


Stefanie Kühn: In dieser Rubrik haben ich und andere Finanzberater schon öfters zu den enormen Preissteigerungen in der privaten Pflegeversicherung geschrieben. Grund sind insbesondere die Umstellung auf Pflegegrade und die zunehmenden Leistungsfälle. Von einem Verlust von 10.000 Euro möchte ich hier nicht sprechen – Sie sind ja über 14 Jahre versichert gewesen. Es liegt im Wesen einer Versicherung, dass sie „nur“ zahlt, wenn der Leistungsfall nicht eintritt. Wären Sie inzwischen ein Pflegefall, hätte die Versicherung ja gegriffen. Glücklicherweise sind Sie das nicht.


Sie haben nun verschiedene Möglichkeiten: Sie kündigen die Versicherung und nehmen in Kauf, dass die Versicherung gerade dann nicht mehr besteht, wenn das Risiko mit zunehmendem Alter steigt. Sie verringern die Versicherungsleistung – und damit auch den Beitrag.


Alle Leser, die überlegen, ob sie eine Pflegeversicherung abschließen, bitte ich genau diesen Fall zu durchdenken: Können Sie sich die Versicherung wirklich auf Dauer leisten. Wenn nicht, dann lassen Sie es gleich, denn gerade im Alter steigt das Risiko.


 


11.05.2021


Franz E.: „Ich bin 65 Jahr alt, habe Immobilieneigentum und eine gute Altersversorgung, meine Kinder sind bereits versorgt worden. Nach dem Verkauf meines Elternhauses stehen mir 900 000 Euro versteuert zur Verfügung. Ich möchte den Betrag anlegen und künftig sieben Prozent jährlich entnehmen. Die Anlage kann durchaus risikobehaftet und langfristig strukturiert sein, ich bin Fonds, ETFs und Einzeltiteln gegenüber offen. Die Empfehlungen meiner Hausbank und einer weiteren Großbank waren mit durchwegs teuren Eigenprodukten und wenig erwarteter Performance eine Enttäuschung für mich. Haben Sie einen Rat für mich?“


Stefanie Kühn: In Ihrem Fall bietet sich die Anlage in ETF an. Diese sogenannten Indexfonds sind kostengünstig und bilden einzelne Märkte gut gestreut ab. In Ihr Portfolio können Sie gerne auch einige gemangte Fonds beimischen, diese sind nicht per se schlecht, nur weil sie teurer sind. Es gibt immer wieder Fonds, die ihren Fondsmanager auch wert sind – aber sie sind aus meiner Erfahrung rar. Sie könnten zum Beispiel ein Weltportfolio aufbauen – entweder bestehend aus einem oder zwei „großen“ Indizes oder Sie entscheiden sich dafür, über Regionen-ETF die Welt abzubilden. Zu diesen Kerninvestments oder Basisinvestments dürfen dann sogenannte Satelliten kommen – zum Beispiel ganz spezielle Regionen, die Sie für aussichtsreich halten oder Branchen-ETF. Als Verhältnis von Basisinvestments zu Satelliten empfehle ich Ihnen, mindestens 70% in die Kerninvestments zu investieren.


Einzelaktien erfordern mehr Aufwand – hier müssten Sie die Unternehmen beobachten, die steuerliche Seite (Quellensteuer) bei ausländischen Aktien im Blick haben und mindestens 15 bis 20 verschiedene Einzeltitel kaufen, um eine ausreichende Streuung aufzubauen. Als Satelliten können zu einem ETf-Portfolio aber selbstverständlich auch Einzeltitel zum Einsatz kommen.


Angesichts der gut gelaufenen Börsen im letzten Jahr empfehle ich Ihnen dringend den Aufbau in Tranchen. Da Sie ja gerne auch immer einen Teil entnehmen möchten, empfehle ich Ihnen, die ersten zwei bis drei Jahresbedarfe im Tagesgeld zu parken und nicht für das ETF-Portfolio zu verplanen. Je nach Marktlage und Ihrer Einschätzung der Entwicklung könnten Sie den Tagesgeldbedarf „regulieren“.


 


04.05.2021


Helmut R.: „Ich bin Rentner (83), wohne seit 2020 in einem Seniorenheim und habe folgende Einnahmen: 1653 Euro Rente (netto), 346 Euro Witwerrente (netto), 318 Euro Betriebsrente und 320 Euro Privatrente. Außerdem verfüge ich über ein Vermögen von 583 000 Euro. Ich habe einen Sohn, er ist 59 Jahre, Angestellter beim Staat und verfügt über das gleiche Vermögen wie ich. Soll ich einen Teil meines Vermögens anlegen oder auf Grund meines Alters aufbrauchen? Was ist steuerlich für mich am günstigsten? Mit welchen Beiträgen zur Krankenkasse muss ich rechnen?“


Stefanie Kühn: Ob Sie Ihr Vermögen verzehren oder später lieber vererben, ist letztlich Ihre Entscheidung. Es bleibt Ihnen unbenommen, Teile des Vermögens oder gar das gesamte Vermögen aufzubrauchen. Jede Generation sorgt zunächst für sich selbst und darf natürlich das eigene Vermögen aufbrauchen. Da mir Ihre Ausgaben unbekannt sind, kann man das nicht beurteilen, inwieweit Sie über Vermögen verfügen, das Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht anrühren. Ich vermute aber, dass bei einer Unterkunft in einem Seniorenheim die beschriebenen Renten nicht ausreichen.


Die Steuer spielt für Ihre Entscheidung dabei keine oder allenfalls eine untergeordnete Rolle. Falls Sie auf die Schenkungsteuer anspielen – Sie könnten Ihrem Sohn alle zehn Jahre 400.000 Euro schenken oder vererben, ohne dass Steuern anfallen.


Ihre Krankenkassenbeiträge müssten Sie kennen, Sie beziehen ja sicherlich eine Weile schon Ihre Renten. Je nachdem ob Sie freiwillig oder pflichtversichert sind, werden z.B. Kapitaleinkünfte in die Berechnung herangezogen.


 


12.04.2021


Maria S.: „Ich habe 1997 bei der Allianz (damals noch Vereinte) eine Leibrentenversicherung abgeschlossen. Mein Ehemann verstarb 1998, seitdem bekomme ich eine Witwenrente – derzeit nach Abzügen in Höhe von 716,78 Euro. Seit Juni 2020 beziehe ich auch eine Altersrente mit dem Auszahlungsbetrag von 715,24 Euro. Die Leibrentenversicherung wird nun zum 1. Januar 2022 fällig. Ich kann zwischen monatlicher Rente von „garantiert“ 286,94 Euro oder einer einmaligen Auszahlung von „garantiert“ 56 848,90 Euro wählen. Wenn ich die monatliche Rentenzahlung wähle, wird meines Erachtens der Freibetrag von 872,52 Euro überschritten und meine Witwenrente gekürzt. Wähle ich die Kapitalauszahlung, die aufgrund der langen Laufzeit steuerfrei ist, gäbe es keine Kürzung. Stimmt es, dass dafür aber Krankenkassenbeiträge erhoben werden? Mit welchem Betrag müsste ich rechnen? Welche Variante wäre für mich am günstigsten?“


Stefanie Kühn: Ganz unabhängig von irgendwelchen Kürzungen und Abgaben müssten Sie 16,5 Jahre die Rente erhalten, bis Sie den Betrag von 56.848,9 Euro wieder „rausgeholt“ haben. Ich gehe davon aus, dass Ihre Rentenversicherung keine betriebliche Altersvorsorge war. Ob Sie Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen, hängt von Ihrem Versicherungsstatus ab. Nur als freiwillig gesetzlich versichertes Mitglied müssen Sie auf eine private Rente Versicherungsbeiträge zahlen.


Wenn bei Ihnen das alte Rentenrecht gilt, kommt es zu keiner Anrechnung. Das ist der Fall, wenn Ihr Ehemann vor dem 1.1.2002 verstorben ist (das liegt vor) und mindestens ein Ehepartner vor dem 2.1.1962 geboren wurde. Ich vermute aufgrund Ihrer Nennung von Juni 2020 als Rentenbeginn, dass die Bedingungen beide erfüllt sind. Wenn dies nicht der Fall ist, und der Freibetrag überschritten ist, kommt es zur Anrechnung. Auch bei der Kapitalauszahlung gibt es dann eine Anrechnung für ein Jahr. Ich empfehle Ihnen dringend, die genauen Umstände zu prüfen und gegebenenfalls einen Berater der Deutschen Rentenversicherung zu kontaktieren.


 


26.03.2021


Renate R.: „Ich möchte meine Aktien (unter 20 000 Euro) auf ein Depot meiner volljährigen Tochter als Schenkung übertragen. Was muss ich in diesem Fall beachten?“


Stefanie Kühn: Eine Schenkung von Wertpapieren können Sie durch einen Depotübertrag oder einzelnen Teilen des Depots (z.B. der Aktien) anstoßen. Auf den Formularen der Bank kreuzen Sie dann an, dass Sie das Depot an eine andere Person übertragen – damit erfolgt eine Meldung an das Finanzamt. Schenkungen an Kinder sind bis 400.000 Euro alle 10 Jahre steuerfrei – sofern Sie also keine weiteren Schenkungen in den letzten zehn Jahren getätigt haben bzw. unter 400.000 Euro bleiben, fällt keine Steuer an.


 


22.03.2021


Josef D.: „Ich erwarte demnächst die Auszahlung einer Lebensversicherung (etwa 100 000 Euro). Dieses Geld stellt meine Rente dar, die ich in fünf Jahren antreten werde. Von der gesetzlichen Rente kann ich nicht viel erwarten. Wie sollte ich das Geld sicher anlegen? Für einen Immobilienkauf dürfte es zu wenig sein.“


 


Stefanie Kühn: Leider nennen Sie Ihr Alter zum Rentenstart nicht. Nehmen wir aber an, Sie möchten das Geld nach Ihrem Rentenstart in fünf Jahren über 30 Jahre sukzessive komplett aufzehren – vielleicht sind Sie heute 60 Jahre alt, dann wäre das eine realistische Annahme. Bei einer Rendite von 1% nach Steuern könnten Sie jeden Monat ca. 337 Euro entnehmen, bei 3% 485 Euro. Hätten Sie eine erwartete Verzehrzeit von 20 Jahren, weil Sie vielleicht schon 70 sind, könnten Sie bei 3% 639 Euro entnehmen. Sie sehen schon, es wird für Sie besonders darauf ankommen, ein noch einigermaßen ordentliches Verhältnis zwischen Rendite und Risiko zu finden.


Allein mit einer Festgeldtreppe können Sie derzeit im Durchschnitt ca. 1% Rendite erzielen – vor Steuern. Da Sie geschrieben haben, dass Sie kaum andere Einkünfte haben, dürften jedoch keine oder fast Steuern anfallen.


Eine kleine Beimischung von Aktien-ETF scheint in jedem Fall angezeigt, um langfristig die Rendite „zu peppen“ - eine Faustformel sagt „10 % Aktien geht immer“. Sehr viel höher würde ich aber auch nicht gehen, wenn Sie nicht über Erfahrung in diesem Bereich verfügen. Die aktuell gut laufenden Börsen verführen nach meiner Wahrnehmung derzeit dazu, dass teilweise zu hohe Risiken eingegangen werden.


Die durchschnittlich 3% über das gesamte Vermögen dürften so aber schwierig zu erreichen sein. Je nach Ihrem Alter müsste man einen dauerhaften Hinzuverdienst erwägen - sofern das ginge - um für ein ausreichendes Einkommen im Ruhestand zu sorgen.


Für eine Immobile – da stimme ich Ihnen zu – erscheint mir die Summe zu gering und der Immobilienmarkt zu weit gelaufen. Von offenen Immobilienfonds, die in Gewerbeimmobilien anlegen, rate ich ab – zu unklar sind derzeit m.E. die Auswirkungen der Corona-Pandemie, neben den sowieso vorhandenen Bewertungsrisiken.


 


01.03.2021


Gerhard F.: Wir haben 2005 von der Deka den Fonds Wachstum 4 gekauft. Etwas später wollten wir nachkaufen. Da wurde uns Wachstum 5 empfohlen. Dann haben wir noch den Fonds Deka-Basis-Anlage moderat aus dieser Zeit. Nun habe ich festgestellt, dass die Wachstumsfonds jetzt weniger wert sind als beim Kauf vor 16 Jahren. Andere Fonds haben in dieser Zeit zum Teil erheblich an Wert gewonnen. Ein ganz normales Sparbuch hätte mehr Ertrag erbracht. Wie kann das sein?


Stefanie Kühn: Wenn Sie in den Jahren 2005 und 2006 die Fonds aus der DekaStrukturWachstum Serie gekauft haben, kann es tatsächlich sein, dass der Kurs heute unter dem Kaufkurs liegt. Sicherlich werden Sie den vollen Ausgabeaufschlag gezahlt haben (heute 2%). Was Sie aber nicht ganz vergessen dürfen: Sie haben jedes Jahr eine kleine Ausschüttung erhalten – in den letzten Jahren meist 18 Cent pro Anteil. Das entspricht bei den derzeitigen Kursen ca. 0,3 bis 0,4%. Die Jahresrenditen finden Sie in der sogenannten Wesentlichen Anlegerinformation.


Die Kosten beim Kauf und die Verwaltungskosten allein erklären den schlechten Verlauf jedoch nicht. Sie liegen weit hinter dem zurück, was in dieser Risikoklasse möglich gewesen wäre. Die Fonds haben in der Corona-Krise natürlich auch verloren, haben es aber bislang im Gegenzug zu vielen anderen Fonds und ETFs nicht geschafft, das Minus wieder wettzumachen.


Gemanagte Fonds darf man nicht 15 Jahre unbeobachtet liegen lassen – hier muss man auch mutig die Reißleine ziehen, wenn man feststellt „das war und wird nichts“.


Der Fonds Deka BasisAnlage moderat ist ein deutlich konservativerer Fonds, diesen dürfen Sie nicht mit anderen Aktienfonds vergleichen. Aber auch hier gilt – ein gemanagter Dachfonds (mit zwei Gebührenebenen) wird meist mit Ausgabeaufschlag verkauft – das alles muss erst einmal verdient werden. Und das hat hier eben nicht geklappt.


Eine gute Festgeldtreppe mit einem kleinen oder größeren Aktien-ETF-Anteil führt regelmäßig zu höheren Renditen. Die Kosten sind ein Grund dafür, ein anderer ist natürlich auch die Güte des Fonds. Bewertungen von MorningStar oder Finanztest sind hier zumindest für die Vergangenheit ein Indiz.


 


20.02.2021

Karl-Heinz K.: Kürzlich kündigte mir meine Pflegeversicherung (Axa) eine Beitragserhöhung um fast 20 Prozent zum Jahresanfang an. Als Änderungsgrund wurde eine „Beitragsanpassung“ angegeben. Weiter hieß es, dass entweder eine veränderte Versicherungsleistung oder eine veränderte Lebenserwartung vorliegen muss. Zugleich wurde ausgeführt, dass eine veränderte Lebenserwartung nicht vorliegt. Die Versicherungsleistung ist bei meinem Vertrag für alle Pflegestufen gleich geblieben. Muss ich diese saftige Erhöhung akzeptieren oder kann ich dagegen etwas unternehmen? Eine Kündigung des Vertrags oder ein Versicherungswechsel ist bei dieser Versicherungsart keine Option, da bei einem Neuabschluss bei einer anderen Versicherung wegen meines um zehn Jahre höheren Alters wahrscheinlich noch höhere Monatsbeiträge fällig werden.


 


Stefanie Kühn: Aus Ihrer Frage geht leider nicht hervor, ob es sich um eine private Pflegeversicherung oder eine private Pflegezusatzversicherung handelt.


Möglicherweise meinte man mit „veränderter Versicherungsleistung“ nicht das, was Sie erhalten, sondern wie stark die Versicherung in Anspruch genommen wurde (höhere Leistungsausgaben)


Grundsätzlich gilt: Durch die Umstellung von Pflegegraden (1-3) in Pflegestufen (1-5) im Jahr 2017 kam es zu vielen Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung. Im gesamten Bereich der privaten Pflegeversicherung hat man nach der Reform zum 01.01.2017 Beitragssteigerungen gesehen. Hier wird sich aber erst in den kommenden Jahren zeigen, wie stark die Ausgaben sich ausweiten. Das Ergebnis fließt dann wiederum in die Berechnung der zukünftigen Beiträge mit ein.


Außerdem macht den Versicherungen das geringe Zinsniveau zu schaffen. Auch dies ist - neben der Inflation - mitverantwortlich für Beitragssteigerungen.


Beitragssteigerungen müssen von einem Treuhänder abgesegnet sein. Falls Sie Zweifel an der Korrektheit der Berechnung haben, können Sie sich an einen spezialisierten Anwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden.


Am Rande: Die Axa hat erst kürzlich ein Urteil des BGH „einstecken“ müssen, in dem ihre Begründungen für Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherung als nicht ausreichend angesehen wurden. Allerdings ging es hier um die Formulierungen bis 2016.


 


22.02.2021


Johann S.: Meine Tochter hat 2012 einen Vertrag über ein Baudarlehen bei einer Bank abgeschlossen, dessen Zinsbindung bis 2038 läuft.

Nachdem jetzt durch ein Gerichtsurteil festgelegt wurde, dass man das Darlehn nach einer Kündigungsfrist nach zehn Jahren kündigen kann, interessiert mich, ob die Bank, wenn die Zinsen wieder steigen, auch ihrerseits das Darlehen nach zehn Jahren Zinsbindung kündigen kann?


 


Stefanie Kühn: Die Regelung, dass Kreditnehmer ein Darlehen nach zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten zurückzahlen können (also nach frühestens 10,5 Jahren) ist nicht neu und in §489 Abs.1 Nr. 2 BGB geregelt. Die 10 Jahre laufen ab dem Termin der Vollauszahlung des Darlehens, nicht ab dem Vertragsschluss.


Die Bank dagegen hat kein Kündigungsrecht. Ihre Tochter ist damit „auf der sicheren Seite“.


 


04.02.2021


Harald W.: Mein Sohn besitzt Aktien in seinem Depot, die er vor 2009 erworben hat. Diese wären beim Verkauf von der Kapitalertragssteuer und vom Soli befreit. Wenn er seine Aktien jetzt in mein Depot überträgt, verlieren sie dann die Befreiung von der Kapitalertragssteuerbefreiung und dem Soli und sind die Aktien wie nach dem Erwerb nach 2009 zu behandeln?


Stefanie Kühn: Für Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, müssen Anleger keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne zahlen. Der Bestandsschutz bleibt auch bei einem Depotwechsel und einem unentgeltlichen Übertrag bestehen. Wenn Ihr Sohn die Aktien auf Ihr Depot überträgt, ist das grundsätzlich eine Schenkung, für die Schenkungsteuer anfällt, sofern der Freibetrag von 20.000 Euro überschritten wird. Ihr Sohn muss die Bank über die Schenkung informieren, sonst geht sie von einem Verkauf aus. Dann könnte gegebenenfalls bei einem späteren Verkauf Abgeltungsteuer anfallen. Achten Sie gegebenenfalls auch darauf, dass die korrekten Einstandsdaten, also der ursprüngliche Einkaufspreis und das Einkaufsdatum der Aktiengeschäfte bei einem Übertrag von der Bank erfasst werden.


 


30.01.2021


Herbert Z.: "Ich bespare seit Juli 2002 einen Aktienfonds mit monatlich 100 Euro. Ich habe vor, den Fonds in ungefähr zwei Jahren zu verkaufen. Mit welchen Steuern habe ich zu rechnen? Außerdem habe ich bei der PB eine Rentenversicherung die ebenfalls in einen Wertpapierfonds investiert, seit März 2004. Der Vertrag endet am 2024. Versicherungsnehmer ist hier meine Frau und ich bin als versicherte Person eingetragen. Die Beiträge werden hier alle zwei Jahre angepasst (erhöht). Ich kann hier wählen zwischen einer monatlichen Rente und einer einmaligen Kapitalauszahlung. Ist diese Versicherung steuerfrei?"


 


Stefanie Kühn: Alle Fondsanteile, die Sie bis 2008 erworben haben, verkaufen Sie weiterhin steuerfrei, soweit Sie den neuen Freibetrag von 100.000 Euro nicht überschreiten. Sollten Sie keine weiteren Anlagen seit 2017 steuerfrei verkauft haben, dann dürfte der Betrag mit einem 100 Euro-Sparplan nicht überschritten werden. Alle Gewinne von Fondsanteilen, die Sie seit 2009 erworben haben, werden mit Abgeltungssteuer (25% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer – Achtung: der Soli bleibt bei Kapitaleinkünften auch in 2021) belegt.


Die Einmalauszahlung aus der Rentenversicherung wäre steuerfrei, da der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde, mehr als 12 Jahre läuft und Sie mehr als fünf Jahre einzahlen (das schließe ich aus Ihrem Hinweis der steigenden Beiträge).


Die Rente aus der Rentenversicherung wäre nur mit dem Ertragsanteil zu besteuern. Dieser hängt vom Alter bei Beginn der Rente ab. Bei einem 60-jährigen beträgt dieser z.B. 22%. Das bedeutet, dass nur 22% der Rente Ihren steuerpflichtigen Einkünften zugeschlagen werden. Darauf wird dann Ihr persönlicher Steuersatz fällig (keine Abgeltungssteuer).


Ein Hinweis noch zur Dynamik: Da hier jedes Mal eine Provision für den neuen, erhöhten Beitrag fällig wird, haben Sie keine Zeit mehr, dieses Geld „wieder reinzuholen“. Ich empfehle, die Dynamik in den letzten Jahren abzulehnen.


 


22.12.2020

Franz G.: "Wie erklärt sich bei den offenen Immobilienfonds die riesige Abweichung zwischen dem von der Fondsgesellschaft festgestellten Anteilswert, also Rücknahmepreis und dem aktuellen Börsenkurs. Beispielsweise ist beim Grundbesitz Europa RC (980700) der Rücknahmepreis 40,20 €, der Börsenkurs (Ffm.) nur 35,75 €, also satte 11% niedriger? Frage 1: Ist die Einschätzung der Börse so schlecht, dass sie nicht an die Bewertung der Gesellschaft glaubt? Die rasante Wertsteigerung bei den Immobilien scheint wohl an diesen Immobilienfonds ohnehin weitgehend spurlos vorübergegangen zu sein? Das Problem ist ja, da ich diese Anteile erst im Oktober 2013 erwarb, gilt für die Rückgabe an die Fondsgesellschaft eine 12-monatige Kündigungsfrist. Diese Möglichkeit wird aber von vielen Banken abgelehnt und nur der Verkauf über die Börse ermöglicht. Im konkreten Fall würde dies zu einer gesamten Wertentwicklung in diesen 7 Jahren von unter 3% führen, was weit weniger ist, als in dieser Zeit bei einem Tagesgeld erreicht worden wäre. (Wie sich die Immobilienpreise in dieser Zeit entwickelt haben, ist wohl allseits bekannt.) Was kann ich tun?"


 


Stefanie Kühn: Bei einem Erwerb der Fondsanteile im Oktober 2013 gilt die von Ihnen beschriebene 12-Monats-Frist. Es kann sein, dass Ihre Bank keine Rücknahme über die Fondsgesellschaft anbietet, dann bleibt bei dieser Bank tatsächlich nur der Verkauf über eine Börse. Ich finde es aber auch schwierig, einen Investmentfonds zu kündigen, ohne einen Anhaltspunkt für den Erlös zu haben – in 12 Monaten kann viel passieren. Insofern würde ich stets den Verkauf über die Börse präferieren.


Die Renditen des Grundbesitz Europa lagen laut der Wesentlichen Anlegerinformation 2013 bei 2,5% (da Sie den Fonds erst seit Oktober halten, entsprechend weniger – dazu kommt der Ausgabeaufschlag, den Sie abziehen müssen). Die Renditen der Folgejahre sind mit 2,8%; 2,5%, 2,2%, 3,4%, 2,8% sowie 2,5% ausgewiesen. In 2020 würden Sie voraussichtlich im Dezember wieder Ihre Ausschüttung erhalten. Die Kurse an den Börsen sind im März im Zuge der Corona-Krise abgesackt und haben sich noch nicht wieder komplett erholt. Die Anleger fürchten offenbar, dass Büroleerstände durch Arbeitslosigkeit und/oder Homeoffice die Preise und Einnahmen von Immobilien sinken lassen wird. Diese Überlegung ist nicht abwegig. Da die Immobilien durch die Fondsgesellschaft in einem rollierenden System sukzessive bewertet werden, würden sich solche Veränderungen erst im Laufe der Zeit auf den Kurs der Fondsgesellschaft „durchschlagen“.


Sie sehen an Ihrem Investment, dass offene Immobilienfonds keineswegs ein risikoloses Investment sind, als das sie manchmal angepriesen werden. Sie gehen auch hier Risiken -Entwicklung der Preise für Immobilien, Leerstandsrisiken, u.U. auch Währungsrisiken ein. Ob Sie den Fonds jetzt verkaufen oder die Krise durchstehen, obliegt Ihrer Einschätzung der Lage an den Immobilienmärkten. Der Grundbesitz Europa ist grundsätzlich gut gestreut und kein katastrophales Investment.


Ein Vergleich mit Tagesgeld passt an dieser Stelle nicht – hier werden ganz andere Risiken eingegangen und ein offener Immobilienfonds soll gerade kein Ersatz für Tagesgeld sein. Das war die Lehre aus der Finanzkrise, die zu den Kündigungsfristen geführt hat. Die durchschnittliche Rendite lag bei Tagesgeld seit 2013 deutlich unter 3%.


 


14.12.2020

Regina G.: "Meine Eltern wollen für unseren Sohn, ihren Enkel, sieben Wochen alt, eine größere Summe Geld anlegen (10.000 Euro). Dabei stellen sich uns folgende Fragen:


Welche Art der Geldanlage ist derzeit empfehlenswert, wenn eine gewisse Rendite, zumindest der Inflationsausgleich, erzielt werden soll und gleichzeitig eine möglichst risikoarme, sichere Anlage gewünscht wird? Wären evt. ETFs eine Alternative, wenn ja, worauf ist dabei zu achten, gibt es einen konkreten Fonds als Empfehlung? Oder ist derzeit die Investition in Gold anzuraten? Soll die Geldsumme gestreut angelegt werden, wenn ja, welche Aufteilung wäre aus Ihrer Sicht sinnvoll?

Auf wessen Namen sollte die Anlage erfolgen, auf den des Kindes oder z.B. auf mich (Mutter)? Welche Auswirkungen hätte dies etwa in steuerlicher Hinsicht?

Das Kind soll mit Volljährigkeit frei über das Vermögen verfügen können."

Stefanie Kühn: Bei 10.000 Euro können Sie über eine Aufteilung in verschiedene Anlageklassen nachdenken. Vorausgesetzt, dass das Geld grundsätzlich nicht vor der Volljährigkeit gebraucht wird, könnten Sie bspw. 8.000 Euro in Aktien-ETF anlegen und 2.000 Euro in Gold (ca. 1 Münze Krügerrand).


Aktien-ETF eignen sich hervorragend bei langen Laufzeiten. Sie können auf einmal oder aber in Tranchen über 2-3 Jahre investieren – je nachdem, womit Sie sich wohler fühlen. Ein ETF auf den MSCI World (über 1.600 Unternehmen aus den Industriestaaten) und eine kleine Beimischung von einem Schwellenländer-ETF (ca. 10-20%) (MSCI Emerging Markets) finde ich eine gute Mischung.


Gold ist ein Sachwert und hatte zu jeder Zeit einen Wert. Sie würden Gold nicht unter dem Gesichtspunkt „Rendite“, sondern „Krisenwährung Nr. 1“ für Ihr Kind kaufen.


Geld, das auf den Namen des Kindes angelegt ist, gehört dem Kind. Mit 18 Jahren kann es damit machen, was es möchte – auch, wenn es den Eltern nicht gefallen sollte. Für eine Bafög-Beantragung wäre nach derzeitigen Regeln das Vermögen zu hoch. Auch solche Punkte muss man bedenken. Steuerlich wird für Ihren Sohn bei dieser Summe der Sparerfreibetrag bzw. der Grundfreibetrag ausreichen. Wenn Ihre Eltern das Geld Ihnen geben, ist das zunächst Ihr Geld und Sie müssen die Erträge versteuern. Bei der Schenkung darf der Freibetrag (200.000 Euro Enkel, 400.000 Euro Kind) noch nicht ausgenutzt sein, sonst wird Schenkungssteuer fällig.


Grundsätzlich finde ich, dass eine Schenkung von Großeltern auch bei den Enkeln „landen“ sollte. Alles andere ist über so viele Jahre oft schwierig zu verfolgen.


 


03.12.2020


Hildegard U.: Die örtliche Sparkasse hat mir meinen Prämiensparer gekündigt. Wie lege ich einen kleineren, fünfstelligen Betrag am besten an (gern auch längerfristig, wenn dies besser ist),


und wie kann ich in Zukunft monatlich 100 Euro investieren? Dies ist auch längerfristig gedacht. Ich bin 49 Jahre alt, es soll die nächsten zehn oder 15 Jahre laufen.


 


Stefanie Kühn: Wenn Sie weiterhin im festverzinslichen Bereich anlegen möchten, empfehle ich Ihnen, eine Festgeldtreppe zu „bauen“. Dazu nehmen Sie Ihren Anlagebetrag und teilen ihn durch fünf. Nun legen Sie die erste Tranche für ein Jahr an, die zweite für zwei und so weiter. In einem Jahr, wenn die erste Stufe wieder frei wird, legen Sie diese dann für fünf Jahr an – das bisherige 5-Jahres-Festgeld läuft dann ja nur noch 4 Jahre. Sie müssen nach dem ersten „Aufbaujahr“ folglich nur noch über den in der Regel höheren 5-Jahres-Zins nachdenken.


Natürlich könnten Sie auch den ganzen Betrag als ein Festgeld für 5, 10 oder 15 Jahre anlegen – sollten sich die Zinsen oder Ihre Pläne ändern, sind Sie dann jedoch gebunden. Bei einem Festgeld heißt „Fest“ in der Regel nämlich wirklich fest.


Eine Rendite, wie bei Ihrem alten Prämiensparer können Sie so allerdings nicht mehr erzielen. Die besten Konditionen erhalten Sie über Festgelder von Direktbanken oder ein Zinsportal.


Als Beimischung eignet sich auch ein Aktien-ETF-Anteil. „10% geht immer“ lautet eine Faustregel. Je nach Ihrer Risikoeinstellung und der Aufteilung Ihrer restlichen Vermögenswerte ist auch ein deutlich höherer Anteil denkbar. Für die gewünschte Sparrate wäre ein Aktien-ETF bei Ihrem Anlagehorizont ideal. Hier können Sie langfristig Durchschnittsrenditen von 5 bis 7% erwarten.


 


29.10.2020

Ulrich S.: "In den Jahren 2003 und 2004 haben ich zwei Lebensversicherungen bei der Karlsruher abgeschlossen. Die Beträge wurden jeweils in einer Summe einbezahlt. In den Jahren 2021 und 2022 soll die Summe wie beantragt in einem Betrag fällig werden.


Wenn ich mich richtig erinnere, wurde 2005 eine steuerliche Änderung der Lebensversicherungen vorgenommen.


Ich frage mich jetzt, ob die Auszahlungssumme dieser Verträge ebenfalls versteuert werden muss. Wenn ja, mit welcher Versteuerung muss ich rechnen?"


 


Markus Kühn: Sie haben Recht – 2005 gab es eine Änderung für die Besteuerung von Lebensversicherungen. Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden sind steuerfrei, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt (das ist bei Ihnen ja erfüllt) und die Einzahlung über mindestens fünf Jahre verteilt wurde. Außerdem muss mindestens ein Todesfallschutz von 60 % vereinbart sein.


Der Punkt mit den fünf Einzahlungsjahren ist bei Ihnen eventuell nicht erfüllt. Es gab jedoch damals oft den Fall, dass Kunden die Summe in einem an die Versicherung gezahlt haben, das Geld dann auf einem Konto verwahrt wurde und in fünf Jahrestranchen in die Versicherung floss, damit die Bedingung erfüllt war. Das, sowie die Höhe des Todesfallschutzes müssten Sie prüfen. Die Versicherungen haben in der Regel damals darauf geachtet, dass die Versicherungen „steueroptimal“ gestaltet wurden.


Sollte eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, sind die Erträge zu versteuern. Seit 2009 gilt hier, dass Abgeltungssteuer zu zahlen ist und nicht mehr der persönliche Steuersatz.


 


22.10.2020

Monika M.: "Ich befinde mich in einer schwierigen Situation und wäre sehr froh, wenn Sie mir bei einer Entscheidung helfen könnten. Zum Sachverhalt:


Bei Börsen-Spekulationen im Internet-Computerhandel (Leprverate-BCM) bin ich leider und dummerweise nicht rechtzeitig ausgestiegen und habe sehr viel Geld verloren. Jetzt erhielt ich einen dubiosen Anruf und eine Mail von einer Firma namens MoneyBack aus Israel. Auf meine Frage, wie sie überhaupt an meine Daten gekommen sind, erhielt ich nur eine vage Auskunft. Diese Institution bzw. der Ansprechpartner behauptet nun, dass es sich dabei um Betrug gehandelt habe und sie mir behilflich sein können, das Geld von den Empfängerbanken (1x in Berlin und 1 x in London) zurück zu fordern und auch zu bekommen. Diese Banken wären in den Betrug involviert und wären einer internationale Vereinbarung zur Prüfung solcher Vorgänge nicht nachgekommen. Natürlich habe ich großes Interesse daran, das Geld zurück zu erhalten - auch wenn es vielleicht auf einen Vergleich hinausläuft. Aber die geforderte Vorauszahlung in Höhe von 10 Prozent ist sehr hoch und ich habe einfach Angst, noch mehr Geld zu verlieren.


Können Sie mir helfen und was raten Sie mir?"


 


Stefanie Kühn: Schon alleine die Tatsache, dass Sie angerufen wurden, sollte Sie warnen. Es ist nicht erlaubt, Privatleute anzurufen und seine Dienstleistungen „anzupreisen“. Möglicherweise stehen Sie auf einer sogenannten “sucker list“. Diese gehen unter dubiosen Finanzunternehmen um, unter dem Motto „wer einmal reingefallen ist, wird es auch ein zweites Mal“.


Im Internet findet man verschiedene Einschätzungen der Firma MoneyBack – die einen beschwören sie als Helfer in der Not, die anderen warnen. In den gelesenen Fällen haben Geschädigte offenbar immer selbst die Firma angerufen. Es wird von aggressiven Methoden berichtet. Bewertungen im Internet können immer auch falsch sein.


Ich empfehle Ihnen, mit einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt zu sprechen. Die Kosten für eine Erstberatung sind überschaubar.


 


12.09.2020


Katja S: Ich habe bei der Raiffeisenbank einen Ansparplan mit einem inzwischen höheren Betrag. Jetzt heißt es immer wieder, dass ein Bankensterben gerade für Sparkasse und Raiffeisenbank droht. Ist es besser, dieses Geld abzuheben und anderweitig zu verwahren oder anzulegen oder ist ein Geld unter 100.000 nicht in Gefahr?


 


Stefanie Kühn: In Europa gibt es eine gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro. Das bedeutet, jedes Land muss/soll sicherstellen, dass im Falle einer Insolvenz einer Bank ein Topf bereit steht, aus dem die Anleger für Einlagen (Girokonten, Tagesgeld, Sparbücher…) bis zu einer maximalen Höhe von 100.000 Euro ihr Geld zurück erhalten. Aufgelaufene Zinsen zählen ebenfalls dazu.


 


Da die jeweiligen Länder die Sicherung bieten, ist es wichtig, dass diese stark genug sind, um im Falle von gerade mehreren Bankenpleiten auch leisten zu können. Für Deutschland sehe ich hier kein Problem. Insofern halte ich Anlagesummen von bis zu 100.000 Euro für unkritisch.


 


Die Volks- und Raiffeisenbanken bieten darüber hinaus auch für Einlagen oberhalb von 100.000 Euro einen Schutz, in dem sie sagen, dass im Notfall die genossenschaftlichen Banken gegenseitig füreinander einstehen. Natürlich ist jede Sicherung nur so gut, wie diejenigen, die sie garantieren. Meines Erachtens könnten Sie vor dem Hintergrund der Einlagensicherung aber durchaus auch Summen oberhalb von 100.000 Euro bei einer Volks– oder Raiffeisenbank liegen haben.


 


26.08.2020


Marie S.: "Durch Auszahlung einer Versicherungsleistung wegen Berufsunfähigkeit und aufgrund einer kleinen Erbschaft, habe ich eine Summe von 150.000 Euro, die ich gerne sicher anlegen möchte.


Da ich nach einer sehr schlechten Erfahrung mit einem Immobilienfonds in 2008 (Lehman-Brothers-Krise) absolut kein Risiko mehr eingehen möchte, bitte ich Sie um eine Empfehlung, wie ich den Betrag möglichst sicher, ohne möglichen Verlust des eingesetzten Kapitals, verwahren bzw. das Kapital sinnvoll anlegen kann?


Der Anlagezeitraum soll zwischen fünf und zehn Jahren liegen und kann natürlich durch Splittung in verschiedene Anlageformen aufgeteilt werden.


Ich bin ich 46 Jahre alt, kinderlos und selbstständig. Die monatlichen Fixkosten werden durch eine weitere private BU-Rente gedeckt bzw. lebe ich von meinen Rücklagen, da aktuell wegen Corona kaum Aufträge eingehen."


 


Stefanie Kühn: Die von Ihnen geschilderte Situation erlaubt aus meiner Sicht nur eine sehr konservative Empfehlung zu. Zwar ließe der Anlagehorizont auch eine deutlich höhere Aktienquote zu, jedoch erscheint mir Ihre momentane Risikotragfähigkeit nicht hoch zu sein. Sie schreiben ja auch ganz klar, dass Sie keine Anlagen wünschen, die schwanken können.


Eine private BU-Rente endet irgendwann (oft mit Alter 60 oder 65), dann muss Ihr Vermögen für den Lebensunterhalt herhalten. Außerdem ist bei einer privaten BU-Rente eine Nachprüfung möglich, so dass Sie im Falle eines guten Verdienstes in einem anderen Job die Rente verlieren könnten.


Wenn Sie „absolut kein Risiko eingehen möchten“, wie Sie schreiben, bleibt nur einlagengesichertes Festgeld oder eine Versicherung mit Kapitalgarantie und der Hoffnung auf Erträge, die über den Kapitalerhalt hinausgehen. Von einer Versicherung rate ich Ihnen aufgrund der Kosten ab. Festgelder könnten Sie in Form einer Festgeldtreppe anlegen – zum Beispiel fünf Tranchen zu 20.000 Euro mit Laufzeiten von ein bis fünf Jahren. Damit können Sie derzeit aber keinen Kapitalerhalt nach Inflation erzielen.


Eine Beimischung von bis zu 10% im aktienbasierten Bereich – am günstigsten über Aktien-ETF ist ratsam, um die Renditechancen etwas „aufzuhübschen“. Diesen Teil der Anlage kann man dann aber nicht als „ganz sicher“ bezeichnen. Aktien können und dürfen schwanken – auf lange Sicht war dies aber eine Anlageform, die Renditen zwischen fünf und sieben Prozent erbracht hat.


Für einen Teil des Geldes empfehle ich Ihnen Tagesgeld als Rücklage – drei bis fünf Netto-Monatsbedarfe sind hier angemessen.


 


05.08.2020

Waltraud S.: "Ich könnte 30.000 Euro längerfristig entbehren und möchte sie anlegen. Sehr risikofreudig bin ich mit meinen 69 Jahren nicht. Mir wurden Investitionen in den BGF World Healthscience Fund Class A2 EUR und in Deka-Industrie 4.0 CF empfohlen. Wie finden Sie das?"


 


Stefanie Kühn: Für eine längerfristige Anlage sind Aktienfonds grundsätzlich geeignet. Wenn Sie neben diesen 30.000 Euro bereits ausreichend Festgeldanlagen besitzen sowie breit gestreute Aktien-ETF (Indexfonds) als Basisanlagen, dann kann man durchaus über Branchen-Fonds, wie die vorgeschlagenen, nachdenken. Wenn Sie nicht sehr risikofreudig sind, sollten Ihre aktienbasierten Anlagen 10-15% nicht übersteigen. Ohne Kenntnis Ihrer gesamten Anlagen ist es nicht möglich zu beurteilen, ob dies eine für Sie günstige Empfehlung ist.


Es handelt sich hier um zwei gemanagte Fonds mit dafür angemessenen Kosten (1,81% und 1,51% p.a.). Die Gesundheitsbranche ist derzeit bei Anlegern beliebt und hat fast wieder alte Höchststände erreicht und auch der Industrie-Fonds hat bereits einen Großteil seiner Verluste aus dem Corona-Crash wieder gut gemacht. Prognosen für die Zukunft lassen sich daraus aber nur bedingt ableiten. Meines Erachtens eignen sich Branchenfonds immer nur als Beimischung. Haben Sie beispielsweise einen oder mehrere weltweite oder regionenspezifische Fonds oder ETF (Indexfonds), dann könnten Sie jeweils einen kleinen Prozentsatz an Branchenfonds beimischen.


Grundsätzlich empfehle ich Ihnen, ETF den Vorzug zu geben – sie sind günstiger. Wenn es unbedingt ein gemanagter Fonds werden soll, achten Sie beim Einkauf darauf, dass diese über eine Börse und nicht bei der Fondsgesellschaft gekauft werden. So sparen Sie den Ausgabeaufschlag und kaufen stattdessen zu den günstigeren Börsenspesen, wie sie für Einzelaktien üblich sind.


 


29.07.2020

Joachim Sch: " Ich überlege, ein paar tausend Euro bei der russischen Staatsbank anzulegen. Ist das zu empfehlen und wie kann ich in deutscher Sprache korrespondieren? Existiert in Russland die gleiche 100.000 Euro Absicherung wie in Deutschland?"


 


Stefanie Kühn: Die Einlagensicherung in Russland beträgt 1.400.000 Rubel, das sind derzeit ca. 17.400 €.


Es ist mir nicht bekannt, dass die russische Staatsbank Gelder von Privatkunden annimmt.


Vielleicht meinten Sie, dass Sie bei einer „normalen“ russischen Bank Ihr Geld anlegen möchten? Da ist mir keine bekannt, auch über die Zinsportale habe ich nichts gefunden. In deutscher Sprache ist die Kommunikation aber sicherlich schwer möglich. Falls Sie die Anlage über russische Staatsanleihen meinten, so haben Sie keine Einlagensicherung. Russlands Anleihen werden von den Rating-Agenturen meist mit BBB oder BBB- bewertet, was gerade noch Investment Grade entspricht. Das Risiko dieser Anleihen ist also deutlich höher als z.B. von Deutschland (AAA).


Grundsätzlich müssen Sie bei Anlagen in Fremdwährungen beachten, dass es zu erheblichen Währungsschwankungen kommen kann.


 


22.07.2020


Thomas B. " Für meine Altersvorsorge lege ich monatlich 200 Euro in den synthetischen Aktienfonds XTracker WKN -DBX1DG- der auch an Swap-Geschäften teilnimmt an. Zwar ist der Kurs von ca. 30 auf ca. 23 Euro Coronabedingt gefallen, der Kursverlust ist aber zu verkraften, da ja der Cost-Average-Effekt auch greift. Die letzte Ausschüttung lag im März 2020 bei 1,43 € pro Anteil-somit eine Rendite bei ca. fünf bis sechs Prozent. Was halten Sie von dieser Anlage?"


 


Stefanie Kühn: Sie investieren mit diesem ETF der Fondsgesellschaft xtrackers in den Stoxx Global Select Dividend 100 Index. Dieser Index umfasst 100 Unternehmen mit im Vergleich zu anderen Unternehmen sehr hoher Dividendenrendite. Der ETF ist swap-basiert, das bedeutet, dass der ETF nicht unbedingt die Unternehmen des Index im Portfolio hat, sondern die Wertentwicklung mit einem Swap-Partner darstellt – es findet sozusagen ein Tauschgeschäft statt. Ich halte das Risiko eines swap-basierten ETF für nicht höher als das Risiko bei einem physisch replizierenden ETF, der also die Aktien des Index auch wirklich kauft. Vielen Menschen sind die physisch replizierenden ETF aber eingängiger.


Die Rendite lag 2019 – einem hervorragenden Börsenjahr – bei ca. 23%. Im Jahr 2018, welches mit einem Abrutschen der Börsen im Dezember endete, lief ein Verlust von ca. 7% auf.


Wenn Sie nur in einen einzigen ETF investieren möchten, würde ich Ihnen eher einen „normalen“ weltweit anlegenden ETF empfehlen. Diese sind nicht eingeschränkt auf 100 Unternehmen. Dividenden-Werte liefen gerade jetzt in der Krise nicht so gut, da natürlich die Angst vor Dividendenausfällen groß ist. Bei Dividendenaktien stellt die Dividende ja einen bedeutenderen Anteil an der Rendite dar. Als Beimischung sind Dividenden-ETF aber grundsätzlich geeignet. Sie könnten Ihre Sparrate natürlich auch aufteilen.


Grundsätzlich halte ich einen Aktien-ETF für sehr geeignet, um mit langfristigem Zeithorizont zu sparen.


 


10.07.2020


Ursula E.: "Leider wurde mir zum Jahresende von der Stadtsparkasse München mein seit vielen Jahren bestehender „Prämiensparvertrag flexibel“ gekündigt. Nun habe ich auf meinem klassischen Sparkonto 30.000 Euro zur Verfügung, die bekanntermaßen keinerlei Zinsen bringen. In Anbetracht unseres Alters (82 und 78 Jahre) kann ich die Summe auch nicht für einen längeren Zeitraum anlegen. Was können Sie mir empfehlen um wenigsten einen bescheidenen Zins zu erhalten. Auch die klassischen Festgeldtreppen werden nicht mehr von Direktbanken angeboten."


 


Stefanie Kühn: Sie haben über Zinsportale im Internet durchaus noch die Möglichkeit, sich selbst eine Festgeldtreppe mit wenig Aufwand „zu bauen“. Vorteil der Zinsportale ist, dass Sie nur eine Geschäftsbeziehung eröffnen müssen und dann Zugriff auf viele Banken haben.


Wenn Sie die Anlagesumme z.B. durch fünf teilen, könnten Sie fünf Festgelder a 6.000 Euro anlegen. Der Durchschnittszins, den Sie damit derzeit erzielen können, liegt bei ca. 1%. Wenn Ihnen eine fünfstufige Treppe zu lang ist, wählen Sie nur die Jahre 1-3 mit je 10.000 Euro.


Achten Sie bei allen Zinsportalen aber darauf, nur Festgelder von Banken aus Ländern zu wählen, die Sie für so sicher halten, dass diese im Pleitefall der Bank auch die Einlagen zurückzahlen können. Banken aus Ländern wie Italien, Portugal aber auch kleine Länder wie Malta scheiden m.E. aus.


 


04.07.2020


Irmgard H.: "Mein Mann und ich möchten sicher und risikoarm Geld anlegen. Von unserer Spakasse erhielten wir ein Angebot von der Versicherungskammer Bayern "Schatzbrief Basic und Chance". Ein Einstieg ist ab 10.000,00 Euro möglich, Laufzeit 12 Jahre mit der Möglichkeit zur Auflösung ab dem 7. Jahr. Ab dem 7. Jahr wahlweise 100 % oder 90 % Beitragsgarantie mit attraktiver Rendite. "Best-off" Todesfallleistung - was heißt das? Zur Info: Wir sind 69 und 70 Jahre alt. Wie bewerten Sie diese Anlage und ist es ratsam, auch in unserem Alter diesen Brief zu erwerben?"


 


Stefanie Kühn: Sie können bei dieser Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht zwischen zwei Varianten Basic und Chance wählen. Insoweit das Anlagegeld nicht zur Sicherstellung der Garantie benötigt wird, wird in diverse Fonds mit unterschiedlichem Risiko in den Varianten investiert. Dies wird jedoch nur ein kleiner Teil sein, da ja bereits nach 7 Jahren volle oder teilweise Kapitalgarantie besteht. Die Kosten, die bei einer Laufzeit von 12 Jahren mit 1,27% pro Jahr (insgesamt 1.597,65 Euro bei 10.000 Euro Anlagesumme) ausgewiesen werden, müssen ja auch verdient werden. Im Basisinformationsblatt wird beim sogenannten “mittleren Szenario“ eine Rendite von 2,18% nach 12 Jahren erwartet. Hier kann man leider nicht erkennen, für welche Variante der Fonds (Klassik: Rentenfonds mit kleinem Aktienanteil, Chance: Aktienfonds mit kleinem Anleiheanteil) dies gilt. Auf der Homepage wird für den „ROK Chance“ eine Wertentwicklung von 6% angenommen. Dies scheint ambitioniert. Ihre Rendite kann aber auch 0%, wenn Sie am Ende lediglich die garantierte Leistung erhalten sollten.


Da Versicherungen ja für sichere Anlagen genau wie Sie mit den niedrigen Zinsen „kämpfen“ müssen und eine Garantie ab dem Jahr 7 besteht (also konservativ angelegt werden muss) erscheint eine Rendite von 2,18% nach Kosten sportlich.


Zum Vergleich: Ein 10-Jahres-Festgeld bringt derzeit bis zu 1,3% (nach Kosten). Bequemer ist die Anlage in einen Schatzbrief sicherlich – einmal angelegt, müssen Sie sich nicht mehr kümmern.


Eine Erläuterung für „best of Todesfallleistung“ habe ich nirgends gefunden – vermutlich möchte man damit sagen, dass Sie entweder den garantierten Betrag erhalten oder – wenn diese Summe höher ist – den Wert zuzüglich der bisherigen Überschüsse.


Ob die Anlage auch in Ihrem Alter sinnvoll ist, kann man so nicht beantworten. Hierzu müsste man Ihre gesamten Anlagen, Ihre Einkünfte und Ihre Ziele kennen.


 


24.06.2020

Gaby R.: "Ich habe letztes Jahr, durch Empfehlung meiner Bank, Bargeld in Höhe 30.000 € auf Union Investment-Privat Fonds angelegt. Diese Anlage steht und fällt mit der Entwicklung der Kapitalmärkte. Durch die Corona Krise, in der viele Firmen Einbußen haben bzw. evtl. Pleite gehen mache ich mir Sorgen um mein Geld, da evtl. keine Erträge mehr erwirtschaftet werden und ich keine Zinsen bekomme. Auf meinem letzten Kontoauszug sind jetzt 850,00 Euro weniger als ich angelegt habe.


Ich kann die Anlage zwar jederzeit kündigen, bin mir aber unsicher, ob ich das tun soll und wie ich es dann anlegen soll. Wenn ich es ins Schließfach lege bringt es mir ja auch keine Zinsen."


 


Stefanie Kühn: Leider haben Sie nicht geschrieben, welchen PrivatFonds der Union Investment Sie gewählt haben. Es gibt drei verschiedene mit unterschiedlichen Risiken. Ich habe einmal den PrivatFonds Kontrolliert, WKN A0RPAM ausgewählt. Dieser soll laut der Wesentlichen Anlegerinformation in der Regel ein Verhalten aufweisen, das der Anlage von 70% Renten und 30% Aktien entspricht. Der Fonds hat laufende Kosten in Höhe von 1,9%.


 


Der Fonds hat währende der Corona-Krise in der Spitze 10% verloren, aktuell fehlen ihm noch ca. 7% zum vorherigen Höchststand (Stand: Ende Mai 20). Es gab jedoch im Mai auch noch eine Ausschüttung.


 


Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Unternehmen sind derzeit noch schwer abschätzbar. Es kann durchaus zu einer länger laufenden schlechten Wirtschaftsphase kommen. Denkbar sind derzeit Szenarien in alle Richtungen, von langer Rezession bis zu einem „Jetzt-erst-Recht-Verhalten“ der Käufer und damit gemilderten Folgen für die Unternehmen. Grundsätzlich sind Anlagen, die Aktien enthalten jedoch auch in dieser Phase angeraten. Von schnellem Umschichten rate ich ab – niemand wird systematisch rechtzeitig Kaufen und Verkaufen – Sie, ich und auch der Fondsmanager Ihres Fonds können ja nicht hellsehen. Man weiß aus vielen Studien, dass das Durchhalten nach starken Verlusten („Buy and Hold“) meist erfolgsversprechender ist.


 


Ob die Anlage generell für Sie geeignet ist, bleibt offen. Dazu müsste man umfassend Ihre Anlagenstruktur und Ihre Ziele kennen. Der Fonds ist in jedem Fall keine günstige Anlage. Das Schließfach jedoch ist nur in sehr wenigen Fällen eine Option. Die Inflation „frisst“ dann langsam den Wert Ihres Vermögens auf.


 


05.06.2020


Franz S.: "Von Bekannten wurde uns eine Kapitalanlage bei Wealth Capital empfohlen. Was halten Sie davon?"


 


Stefanie Kühn: Bei Wealth Capital handelt es sich um eine Online-Trading-Plattform, über die Sie Kryptowährungen wie Bitcoin, Aktien, Devisen etc. handeln können. Das Wort „traden“ lässt sich mit „spekulierend an der Börse handeln“ übersetzen. Das ist grundsätzlich nichts Verwerfliches. Die Internetrecherche zum Unternehmen wirft jedoch viele Fragezeichen auf. Selbstverständlich melden sich im Netz immer eher Leute, die unzufrieden sind – jedoch, es gibt zahlreiche Kommentare mit dem Tenor „Finger weg, Betrug“. Anleger hatten offenbar massiv Probleme, ihr Geld wieder zu erhalten.


Auf der Website finde ich kein ordentliches Impressum, ich kann den Sitz des Unternehmens nicht bestimmen. Wo, ob und wie das Unternehmen registriert und reguliert ist, lässt sich nicht feststellen.


Dies allein sollte ausreichen, sich einen regulierten Broker zu suchen, wenn Sie traden möchten. Von diesem jedoch rate ich eindringlich ab. Vielleicht überlegen Sie sich auch, ob nicht eine „solide“ Kapitalanlage geeigneter für die Erreichung Ihre Ziele ist. Auch dabei kann man Anlagen mit höherem Risiko (und höherer Chance) auswählen.


 


12.05.2020


Tobias M.: "Bisher habe ich mtl. 600 Euro als Altersvorsorge in die Deutsche Rentenversicherung zur Altersvorsoge eingezahlt. Diese wurden im Jahr 2018 mit 86% als Vorsorgeaufwendung steuerlich berücksichtigt. Versteuerung bei Renteneintritt mit 100%.


 


Mein Anlageberater hat mir geraten die Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung zu stoppen und als Alternative eine lebenslange Fondspolice bei der Nürnberger LV abzuschließen. Ich bin dieser Empfehlung gefolgt. Monatliche Zahlung wie bisher 600 Euro. Versicherungsbeginn 01.09.2019, Versicherungssumme bei Todesfall vor dem 01.06.2067 EUR 34.5620,00.


 


Meine Frage:


Was halten Sie von dieser alternativen Anlageform zur Altersabsicherung?


Über die Versteuerung wurde ich nur ungenügend aufgeklärt. Ich bin selbstständiger Handwerksmeister, 1981 geboren, bin verheiratet und habe ein Kind."


 


Stefanie Kühn: Sie haben offenbar eine „normale“ fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen und keine Basisrente. Letztere wäre in der Besteuerung in der Anspar- und Leistungsphase vergleichbar mit der Rente der Deutschen Rentenversicherung. Mit dem Abschluss sind Abschlusskosten in erheblicher Höhe angefallen – Sie finden diese Information in Ihren Unterlagen, die Angabe ist Pflicht. Allerdings wird sie oft recht gut „getarnt“. Wenn Sie diese Summe sehen, können Sie sich vorstellen, warum Ihnen eine fondsgebundene Lebensversicherung angeboten wurde. Ob die Fondspolice eine gute Rendite verglichen mit einem selbstgemanagten Anlageportfolio erzielen wird, hängt von den gewählten Fonds ab sowie von der Höhe der laufenden Kosten. Beides könnten Sie überprüfen (lassen). Da Sie bei der Deutschen Rentenversicherung jedoch keine Einmalauszahlung erhalten können, ist ein direkter Vergleich nicht möglich – das wäre wie Äpfel mit Birnen zu vergleichen.


Allein aus Ihrer Schilderung, dass Sie selbständig sind, war Ihre ursprüngliche Wahl der Einzahlung in die Deutsche Rentenversicherung durch die steuerliche Förderung und durch den Insolvenzschutz meines Erachtens nicht völlig ungeeignet. Ob dies die beste und geeignetste Möglichkeiten für Sie ist, kann jedoch nur unter Vorlage aller Daten – vorhandene Anlagen, Sparmöglichkeiten, betriebliche Verpflichtungen, Risikobereitschaft und Pläne entschieden werden und nicht an dieser Stelle. Möglicherweise wäre ein Mix aus staatlicher Rentenversicherung und freiem Sparen in ETFs eine kostengünstigere und flexiblere Möglichkeit gewesen. Die Absicherung im Todesfall könnte einfacher und vermutlich kostengünstiger über eine Risikolebensversicherung dargestellt werden.


 


14.04.2020

Familie D.: "Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, die sich ja offensichtlich weiter verschlechtern wird, würde mich der Rat von Experten interessieren, wie man denn mit dem Ersparten (für Notfälle) umgehen soll. Eine Anlage in Gold oder Silber ist ja wohl zurzeit aussichtslos. Ich bin am Überlegen, ob wir es den Kindern zur Schuldentilgung ihres Wohneigentums überlassen sollten, wir besitzen dann aber keine Rücklagen fürs Alter. Andererseits, wenn das Geld nichts mehr wert ist, auch nicht. Wozu würden Sie denn raten?"


 


Stefanie Kühn: Zunächst einmal empfehle ich Ihnen, in der derzeitigen Situation besonnen zu bleiben. Ein Wertlos-werden des Geldes steht aktuell ja überhaupt nicht zur Debatte. Die Länder reagieren auf eine außergewöhnliche Situation mit umfassenden Maßnahmen – das halte ich für wichtig und richtig. Eine Krise bedeutet nicht gleich einen Staatsbankrott.


Sie sprechen davon, dass Sie Ihre offensichtlich einzige Rücklage für das Alter sichern möchten. Die Einlagensicherung bei Banken mit 100.000 Euro pro Person und Bank halte ich für sicher, sofern Sie Ihr Geld in einem grundsätzlich finanzstarken Land wie Deutschland angelegt haben.


Eine Beimischung von Gold ist grundsätzlich eine gute Idee. Die Goldquote sollte aber für Sie passend und im Rahmen einer Vermögensaufteilung insgesamt festgelegt werden – nicht „panikgetrieben“. Auch Gold kann schwanken, das hat man gerade zu Beginn der Corona-Krise gesehen.


Ein Verschenken des Geldes hat weitreichende Auswirkungen, die gut zu überlegen sind. Das Geld steht Ihnen dann nicht mehr zur Verfügung. Gegebenenfalls müssen auch steuerliche Auswirkungen berücksichtigt werden.


 


08.04.2020


Eva N.: Ich habe 2006 eine private Pflegeversicherung für Pflegestufe III abgeschlossen. Ab 2017 ist eine Umwandlung der Pflegestufen in Pflegegrade vorgeschrieben. Meine Versicherung hat das bis heute nicht gemacht. Sie hat mir einen neuen Vertrag angeboten, den ich nicht unterschrieben habe. Trotz mehrerer schriftlicher Anfragen ist sie nicht bereit, mir mitzuteilen, welche Summe ich für Pflegegrade 4 oder 5 (bisherige Pflegestufe III) erhalten würde, wenn der Versicherungsfall einträte. Auch der neueste Versicherungsverlauf vom Januar 2020 enthält nur die Gesamtleistung im Pflegefall für Pflegestufe III. Hätte ich den angebotenen neuen Vertrag unterschreiben müssen, obwohl mein alter zu diesem Zeitpunkt schon zwölf Jahre lief? Hätte mir die Versicherung ein Sonderkündigungsrecht einräumen müssen? Ist die Versicherung verpflichtet, mir mitzuteilen, wie hoch der monatliche Betrag für die Pflegegrade 4 oder 5 wäre, wenn ich ins Heim müsste?


 


Stefanie Kühn: Die privaten Pflegeversicherungen haben ihren Kunden im Zuge der Reform der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade Umstellungsangebote unterbreitet. Diese sollten möglichst nah an den bisherigen Leistungen bei verschiedener Schwere der Pflege liegen. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, dann würde sich im Leistungsfall irgendwann die Frage stellen, wie man nun bewertet, ob Sie Stufe III der Pflegebedürftigkeit erreicht haben. Da Sie ja die Umstellung nicht akzeptiert haben, wäre die Frage also eher, wie bei Ihnen der Leistungsfall definiert würde: Wer würde die Einstufung vornehmen, wie würde überprüft?


Sie müssen grundsätzlich keine Änderung annehmen, es ist aber eben die Frage, ob Sie eine ja doch teure Versicherung mit einer solchen Ungewissheit führen möchten. Die bisherige Laufzeit spielt bei der Umstellung keine Rolle – auch die Versicherung hat ja 2006 nicht ahnen können, dass in 2017 das System umgestellt wird. Verträge, die in 2016 abgeschlossen wurden, hatten oftmals bereits Klauseln zur Umstellung. Sie haben grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen, können aber eine Pflegeversicherung sowieso relativ einfach kündigen. Die Versicherung ist nicht verpflichtet, Ihnen zu sagen, welche Leistungen Sie bei Stufe 4 oder 5 bekommen würden – grundsätzlich ja gar keine, denn Sie haben ja einen Pflegegrad versichert. Um diese Unsicherheit zu beheben, empfehle ich Ihnen dringend, den Umstellungsvorschlag zu prüfen sowie gegebenenfalls weitere Versicherungsangebote zum Vergleich einzuholen.


Eine Anmerkung am Rande: Bei Ihrer Versicherung erhalten Sie erst Leistungen ab Pflegestufe III – was einer Einstufung von 4 oder 5 nach Pflegegraden entsprechen würde. Würde ein geringerer Pflegegrad festgestellt, gibt es keine Leistung. Eine Absicherung nur der schwersten Pflegegrade halte ich für unsinnig. Laut Statistischem Bundesamt befanden sich 2017 22,7% der Pflegebedürftigen in Stufe 4 und 5. Das bedeutet, dass über dreiviertel der Pflegebedürftigen – hätten diese eine vergleichbare Versicherung – gar keine Leistung bekommen würden. Wenn man diese Absicherung wählt, dann empfehle ich die vollständige Absicherung ab dem untersten Pflegegrad – unter dem Motto: Ganz oder gar nicht.


 


03.04.2020


Klaus M.: Kann eine Anleihe verloren sein, wenn der Emittent in Konkurs geht , oder sind die Anleihen Sondervermögen? Es geht in diesem Fall um den Emittenten Rallye S. A. Frankreich (WKN A1ZE2Z, Kurs zurzeit: 25,00 %, Festzins: 4 %). Das müsste doch zu stemmen sein?


 


Stefanie Kühn: Anleihen sind kein Sondervermögen. Wenn der Emittent insolvent wird, dann ist auch ein Totalverlust möglich. Wenn man als Anleger eine Anleihe kauft, gibt man dem Unternehmen Kredit und erhält dafür einen Zins. Sie bauen beim Kauf darauf, dass das Unternehmen Ihnen am Ende der Laufzeit (hier 2021) den vollen Betrag sowie jährlich die Zinsen (zurück-)zahlt. Wenn ein Unternehmen wirtschaftliche Probleme bekommt, dann verkaufen Anleger Anleihen, weil ihnen das Risiko zu hoch wird. Das ist hier offensichtlich geschehen. Nachrichten zum Unternehmen zeigen derzeit auch keine Trendwende an. Ob das „zu stemmen“ sein wird (Rückzahlung zu 100% in 2021), wie Sie es ausdrücken, möchte ich nicht beurteilen. Bis dahin müsste das Unternehmen dann ja so aufgestellt sein, dass es jedem Anleger seine 100% zurückzahlen kann. Ein Kursrückgang um 75% zum Ausgabekurs deutet in jedem Fall auf sehr große Probleme hin.


 


26.03.2020

Hermann B.: Als Polizeibeamter (73) im Ruhestand (70 Prozent Beihilfe) bin ich seit 1.4.1979 bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse (Versicherungskammer Bayern) privat krankenversichert. Meine Frau (71, Rentnerin) ist bei mir mitversichert. Zum 1.12.2006 habe ich für uns beide eine Pflegetagegeldversicherung (Pflege PREMIUM) mit einem Tagessatz von je 40 Euro abgeschlossen. Zum 1.8.2012 und 1.8.2015 erhöhte ich für uns beide jeweils nochmals den Tagessatz um zwei Euro, so dass er jetzt jeweils bei 44 Euro liegt. Die Versicherungsprämie betrug bislang 112,06 Euro und soll zum 1.5.2020 auf 191,70 Euro angehoben werden. Das ist eine Steigerung von 79,64 Euro = 71,11 Prozent. Begründet wird die Steigerung damit, dass es sich um die erste Anpassung des Rechnungszinses seit fünf Jahren handele. Entsprechend könne die Absenkung von 3,0 Prozent auf 1,9 Prozent anteilig zu Beitragserhöhungen von über 50 Prozent führen. Scheint die Berechnung richtig zu sein? Und was können Sie uns raten?


 


Stefanie Kühn: Durch die Umstellung von Pflegegraden (1-3) in Pflegestufen (1-5) kam es zu vielen Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung. Auch die Tagesgeldtarife mussten umgestellt werden. Dabei galt die Maßgabe, dass kein Kunde schlechter gestellt werden darf, als er es vorher war. Im gesamten Bereich der privaten Pflegeversicherung hat man nach der Reform zum 01.01.2017 Beitragssteigerungen gesehen. Außerdem macht den Versicherungen das geringe Zinsniveau zu schaffen. Beitragssteigerungen müssen von einem Treuhänder abgesegnet sein.


Natürlich ist eine Steigerung um 71% extrem hoch. Gerade für Beamte gab es in der Vergangenheit wenig Steigerung. Angenommen, Sie hätten vom Beginn 2006 an 112,06 Euro gezahlt (ohne Berücksichtigung der beiden Leistungssteigerungen) und die Beiträge wären in gleichmäßigen prozentualen Schritten auf heut 191,70 Euro gestiegen, läge die jährliche Steigerung rechnerisch bei knapp 4%. Dies ist für den Pflegebereich eine durchaus adäquate Steigerung. Falls Sie Zweifel an der Korrektheit der Berechnung haben, können Sie sich an einen spezialisierten Anwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden.


 


11.03.2020

Herbert M.: Angesichts der schlechten Renditesituation habe ich derzeit Beträge auf Festgeldkonten geparkt. Ich bin 68 Jahre alt und benötige sichere Anlagen, um einen Ausgleich zu meinen Renten zu haben. Einmalzahlungen möchte ich vermeiden, da ich flexibel sein muss. Aktien in Einzeltitel kommen für mich auch nicht in Frage. Was halten Sie von breit gestreuten ETFs (Exchange Traded Funds) in Form von monatlichen Einzahlungen?


 


Stefanie Kühn: Es ist sicherlich sinnvoll, dass Sie Ihr Vermögen auf Festgeldkonten angelegt haben, statt auf unverzinsten – oder gar mit Minuszins versehenen – Girokonten. An Ihre Festgelder können Sie in der Regel jeweils erst zum Laufzeitende wieder rankommen. Aus Ihrer Frage schließe ich, dass Sie keine allzu langen Festlegungen gewählt haben oder auch einen Teil im Tagesgeld angelegt haben. Ich rate Ihnen, Ihr Vermögen gesamthaft zu betrachten. Legen Sie für sich einen Betrag X fest, der stets als Notfallreserve auf einem Tagesgeldkonto liegen soll. Dazu rechnen Sie vielleicht den jeweiligen Jahresbedarf der gewünschten Rentenaufstockung. Weiterhin definieren Sie den Anteil an Festgeldern, die Sie dauerhaft halten möchten – auch um daraus Ihren jährlichen Bedarf der nächsten Jahre zu decken. Die Festgelder könnten Sie als Festgeldtreppe organisieren, um flexibel zu bleiben. Wenn Sie dann außerdem einen kleinen Anteil Ihres Vermögens in Aktien-ETF anlegen möchten, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen. Man sagt „10% Aktien geht immer“. Eine Anlage „auf einen Schlag“ halte ich in der momentanen Marktlage auch für suboptimal, ein sukzessiver Aufbau über einen Sparplan ist sicherlich eine gute Idee. Ich empfehle Ihnen einen ETF auf den MSCI World (deckt Industriestaaten), alternativ auf den MSCI All Country World, den nachhaltigen MSCI World SR (Socially Responsible) oder eine kleine Beimischung eines Schwellenländer-ETF, um wirklich die ganze Welt abzubilden.


 


25.02.2020

Klaus K.: "Ich wollte einen Geldbetrag von 400.000 € in Festgeld und Tagesgeld anzulegen. Wegen den Niedrigzinsen will ich diese Anlage nicht tätigen und suche ich nun nach Alternativen. Mein Anlageberater empfiehlt mir:


2/3 in "Targo Privat-Rente Komfort" (mit Nettoverzinsung von 2 %)


1/3 in ETF Staatsanleihen "iShares Euro Government Bond"


Ist diese Anlage sinnvoll?" Ich möchte risikolos anlegen.


 


Stefanie Kühn: Bei der Targo Privat-Rente Komfort hätten Sie bei einer Einmaleinzahlung 100% Kapitalgarantie. Eine Verzinsung ist darüber hinaus offenbar nicht garantiert. Versicherungen kämpfen mit dem gleichen Problem wie Sie: Sie müssen Anlagen finden, die eine akzeptable Rendite bringen und dabei so wenig Risiko wie möglich eingehen. Dazu haben Sie bei einer Versicherung aber die Kosten. Über die wurden Sie im gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationsblatt informiert.


Der ishares Euro Government Bond ETF ist ein sehr kostengünstiger Rentenfonds mit Fokus „Staatsanleihen Europa“. Die Restlaufzeiten der Anleihen sind nicht eingeschränkt, können also beliebig lang oder kurz sein. Staatsanleihen aus Ländern mit guter Bonität sind grundsätzlich eine „sichere Anlageklasse“, hier sind allerdings auch Länder weniger guter Bonität vorhanden. Im letzten Jahr hätten Sie mit diesem ETF eine mehr als zufriedenstellende Rendite erzielt.


Beachten Sie bitte aber den Mechanismus bei Anleihen, den man als Anleger verstehen muss, um später nicht enttäuscht zu sein. Wenn Sie eine Anleihe (oder einen Anleihen-ETF) besitzen und die Zinsen am Markt steigen, möchte niemand mehr „ihre“ Anleihe kaufen, da es ja am Markt dann Anleihen mit höherem Zinskupon gibt. Der Kurs der Anleihe wird also fallen, damit die Anleihe wieder attraktiv wird. Umgekehrt steigen die Anleihekurse bei sinkenden Zinsen (genau das ist 2019 passiert), da dann ja jeder die alten mit dem höheren Zinskupon kaufen möchte. Sollten die Zinsen also irgendwann steigen, dann müssen Sie u.U. mehrere Jahre mit Kursverlusten aussitzen. Bei einem ETF ist das schwieriger „auszuhalten“, da Sie nicht ein Enddatum, wie bei einer einzelnen Anleihe haben. Bei einer Anleihe hätten Sie ja einen Rückzahlungstermin X mit einem Kurs von 100%, sofern der Emittent dann nicht pleite ist. Bei einem ETF befinden sich viele Anleihen mit unterschiedlichen Enddaten im Portfolio, so dass ein solcher ETF auch jahrelang im Minus bleiben kann.


Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen als sichere Anlage die bereits öfters beschriebene Festgeldtreppe. Durch unterschiedliche Laufzeiten sichern Sie sich eine gewisse Flexibilität, würden aber im Falle von Zinssteigerungen auch immer mit einem Fünftel (oder Drittel, je nachdem wie viele Stufen Sie wählen), an höheren Zinsen partizipieren. Würden Sie eine kleine Aktienquote beimischen (10-15% „gehen eigentlich immer“), könnten Sie über diesen Teil der Anlage auf lange Sicht höhere Renditechancen erwarten.


 


18.02.2020


Willi H.: "Mein Bankberater drängt mich schon seit Wochen, dass ich folgende Wertpapiere verkaufen soll, da sie bald nichts mehr wert sind. Es handelt sich um folgende Papiere: DWS I.- ESG EO BDS SH. LD (LU0145656475), CS EUROREAL (DE0009805002) und DWS FDS-DWS ZINSEINK. (LU0649391066). Hat er Recht? Was soll ich tun?"


 


Stefanie Kühn: Die beiden Fonds DWS ESG BDS und DWS Zinseinkommen sind Fonds, die in Anleihen investieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr Bankberater gesagt hat, dass beide bald nichts mehr wert sind. Möglicherweise spielte er auf den Mechanismus bei Anleihen an, den man als Anleger kennen sollte. Bei steigenden Zinsen fallen die Kurse, bei fallenden Zinsen steigen die Kurse (die Fonds erzielen also eine gute Wertentwicklung, wie z.B. erneut in 2019). Rentenfonds sollten daher kritisch betrachtet werden, wenn man davon ausgeht, dass die Zinsen nicht ins Bodenlose fallen können und weitere Kurssteigerungen daher eher nicht zu erwarten sind. Studien zeigen, dass ein Prozent Zinssteigerung Kursverluste von ca. 7% bei mittleren Anleihelaufzeiten ausmachen würden. Das ist nicht das, was Anleger von „sicheren“ Rentenfonds erwarten. Der DWS ESG Bonds besitzt kürzere Laufzeiten bei den von ihm gehaltenen Anleihen, so dass die Auswirkungen hier vermutlich nicht ganz so hoch sind – trotzdem ist ein solcher Fonds aufgrund des niedrigen Zinsniveaus gepaart mit den Kosten des Fonds wenig erfolgsversprechend. Die besser kalkulierbare Alternative zu Rentenfonds ist z.B. eine Festgeldtreppe (Festgelder verschiedener Laufzeiten).


Der CS Euroreal ist während der Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten und befindet sich seitdem in der Abwicklung. Derzeit befinden sich laut Homepage noch drei Immobilien im Bestand (Stand 12.12.19).


Der Fonds wird z.B. an der Börse Hamburg gehandelt. Hier erhält der Anleger heute (13.01.2020) ca. 4,70 Euro. Nach der letzten Ausschüttung im Dezember ist der Kurs gesunken. Sollten weitere Ausschüttungen (z.B. nach dem Verkauf einer weiteren Immobilie) folgen, wird der Kurs um die Höhe der Ausschüttungen sinken.


Ob ein Verkauf über die Börse lohnt oder Sie einfach die komplette Abwicklung abwarten, kann ich so nicht beurteilen. Dies hängt von Ihrer Stückzahl, den Depotkosten pro Jahr sowie den etwaigen Kosten beim Verkauf über die Börse ab.


 


23.01.2020


Inge W.: "Seit 2008 habe ich Anteile des Immobilienfonds CS Euroreal, WKN 980500, im Depot. Zum 30.4.2017 hat die Credit Suisse Asset Management angekündigt, das Immobilien-Sondervermögen zu kündigen, aufzulösen und auszuzahlen. Außer dass die Hausbank mehrmals angerufen hat, um die Anteile mit einer Mini-Gutschrift auszubuchen, wurde mir kein ordentliches Angebot zum Verkauf gemacht, obwohl m.E. noch Immobilien vorhanden sein müssten. Wenn nichts mehr da wäre, hätte ich am 18.12.2019 keine Ertragsgutschrift mehr erhalten dürfen. Können Sie mir bitte sagen, ob es diesen Immobilienfonds jetzt noch gibt oder nicht? Was sollte ich Ihrer Meinung nach tun. (Zu Ihrer Information, ich bin bereits über 80 Jahre alt)."


 


Stefanie Kühn: Der CS Euroreal ist während der Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten und befindet sich seitdem in der Abwicklung. Zum 01.05.2017 ist das Verwaltungsmandat auf die Commerzbank übergegangen. Diese ist bemüht, den Fonds nun komplett abzuwickeln. Derzeit befinden sich laut Homepage noch drei Immobilien im Bestand (Stand 12.12.19).


Der Fonds wird z.B. an der Börse Hamburg gehandelt. Hier erhält der Anleger heute (13.01.2020) ca. 4,70 Euro je Anteil. Nach der letzten Ausschüttung im Dezember ist der Kurs gesunken. Sollten weitere Ausschüttungen (z.B. nach dem Verkauf einer weiteren Immobilie) folgen, wird der Kurs um die Höhe der Ausschüttungen sinken. Kurssteigerungen sind nur zu erwarten, falls die verbliebenen Immobilien im Wert steigen.


Ob ein Verkauf über die Börse lohnt oder Sie einfach die komplette Abwicklung abwarten, kann ich so nicht beurteilen. Dies hängt von Ihrer Stückzahl, den Depotkosten pro Jahr sowie den etwaigen Kosten beim Verkauf über die Börse ab. Die Ausbuchung könnte u.U. auch lohnen, nämlich dann, wenn die laufenden Kosten die Rückzahlungen „auffressen“.


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